[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 5. Januar 1929]
Neues Mitglied des Vortragsausschusses
Der christlich-wissenschaftliche Vorstand gibt hiermit die Wahl des Herrn Dr. Hendrik Jan de Lange, C.S., aus dem Haag in Holland zum Mitgliede des christlich-wissenschaftlichen Vortragsausschusses bekannt. Dr. de Lange wird seine ersten Vorträge in den Vereinigten Staaten halten und in der letzten Woche des Januars damit beginnen.
Dr. de Lange stammt aus Holland. Er wurde in den Schulen dieses Landes ausgebildet. An der Leydener Universität erwarb er sich den Titel eines Doktors der Rechte. Außer Holländisch, seiner Muttersprache, spricht er Deutsch, Englisch und Französisch.
Im Jahre 1911 begann Dr. de Lange, sich mit der Christlichen Wissenschaft zu befassen. Ein Jahr später wurde er Mitglied der christlich-wissenschaftlichen Vereinigung zu Amsterdam in Holland, und nachher diente er dieser Vereinigung bis zum Jahre 1927 als erster Leser und in anderen Ämtern. Im Jahre 1914 wurde Dr. de Lange Mitglied Der Mutter-Kirche, außerdem ist er jetzt Mitglied Erster Kirche Christi, Wissenschafter, im Haag. Seit einer Reihe von Jahren übt er die Christliche Wissenschaft aus, und über sechs Jahre lang war er Berichterstatter des Christian Science Monitors in Holland.
Aufsätze von Mitgliedern Der Mutter-Kirche und gute Zeugnisse von Personen, die durch die Christliche Wissenschaft geheilt wurden, sind zur Prüfung auf der Redaktion stets willkommen. Sie sollten mit der Schreibmaschine (mit doppeltem Zeilenabstand) oder mit deutlicher Handschrift auf nur einer Seite des Papiers geschrieben, die Adressen sollten vollständig und alle Zitate mit genauer Quellenangabe versehen sein. Frauen sollten ihrem Namen „Frau” oder „Fräulein” voransetzen; verheiratete Frauen sollten mit ihrem eigenen vollen Namen unterzeichnen, nicht mit dem ihres Mannes.
Die Zeugnisse sollten von drei Mitgliedern Der Mutter-Kirche beglaubigt sein, die entweder die Heilung beobachtet haben oder für die Rechtschaffenheit des Zeugnisausstellers einstehen können. Einer der Beglaubiger sollte, wenn möglich, Kirchenbeamter sein, in welchem Falle er seine Amtsbezeichnung beifügen sollte. Das Beibringen einer notariellen Beglaubigung ist zulässig, wenn der Zeugnisaussteller nicht drei Mitglieder Der Mutter-Kirche kennt.
Manuskripte, deren Veröffentlichung im Journal, Sentinel, Herold und Héraut gewünscht wird, ganz gleich, ob es sich um Aufsätze, Gedichte oder Zeugnisse handelt, und Briefe, die sich hierauf beziehen, sollten nicht an Einzelpersoner, gerichtet werden sondern an das Journal and Sentinel Editorial Department, The Christian Science Publishing Society, Back Bay Station, Boston, Massachusetts, V.S.A.
Die Befolgung dieser Regeln wird die Arbeit der Redaktion sehr erleichtern.
