Die Prüfung der Bewerbungen um Mitgliedschaft in einer christlich-wissenschaftlichen Kirche hat nicht bloß den Zweck der Feststellung, wieviel ein Bewerber von der Christlichen Wissenschaft weiß, sondern auch den der Beurteilung, wie sehr er verlangt, mehr davon zu wissen. Was er schon weiß, läßt sich leicht durch einige gut gewählte Fragen hinreichend feststellen; wie ernstlich er verlangt, mehr zu wissen, kann nach seiner allgemeinen Haltung gegen die Christliche Wissenschaft, nach seinem Besuch der Gottesdienste und vor allem nach seinen Bemühungen, das bereits Gelernte anzuwenden, beurteilt werden. Diese zwei Hauptbedingungen der Kirchenmitgliedschaft, nämlich ein gewisses Maß von Verständnis und Erfahrung und das Verlangen nach Fortschritt, sollten gerecht erwogen werden; die eine darf die andere nicht überschatten.
Eine Prüfung zu einer erschöpfenden Untersuchung dessen zu gestalten, was der Bewerber von dem Buchstaben der Christlichen Wissenschaft weiß, während einen sein Verlangen, mehr von ihrem Geist zu wissen, für weniger wichtig dünkt, heißt einen schweren Fehler begehen. Die Kirche, die ihren künftigen Mitgliedern eine Liste von Fragen vorlegt, wie sie etwa ein Lehrer der Christlichen Wissenschaft einem Bewerber um Zulassung zum Klassenunterricht stellen könnte, errichtet ein Hindernis, das viele, die günstiger Berücksichtigung würdig sind, ausschließen kann. Nicht nur kann es die Abweisung eines großen Teils derer zur Folge haben, die sich beworben haben, sondern, was vielleicht noch mehr zu beachten ist, es entmutigt und hindert auch andere, sich zu bewerben, wenn sie erfahren, was ihnen in Aussicht steht.
Prüfungen der Bewerbungen um Kirchenmitgliedschaft sollten nicht derart sein, daß sie würdige Personen ausschließen, sondern sie sollten jedem Würdigen den Beitritt ermöglichen.
In Der Mutter-Kirche wird den ortsansässigen Bewerbern um Mitgliedschaft einige Tage vor ihrem Erscheinen vor dem Prüfungsausschuß eine Liste von 12 einfachen Fragen zugestellt. Wenn diese Fragen schriftlich beantwortet sind, ist der Ausschuß über die Würdigkeit des Bewerbers genügend unterrichtet, und die mündliche Prüfung kann bedeutend abgekürzt werden. Infolgedessen sieht der Bewerber seine Aufnahme nicht mehr als peinliche Prüfung an, vor der ihm bangt, sondern eher als Gelegenheit, ihn willkommen zu heißen.
In vielen Zweigkirchen werden die Bewerbungen nach Gutheißung durch einen Prüfungsausschuß oder durch den Vorstand den Mitgliedern zur Annahme vorgelegt. Dies ist empfehlenswert; wenn aber die örtlichen Satzungen vorsehen, daß eine oder zwei ablehnende Stimmen die Aufnahme eines Bewerbers unmöglich machen, sollte die Bewerbung vom Vorstand weiter erwogen werden. Diesem sollten dann die Gründe der Ablehnung im Vertrauen mitgeteilt werden, sonst könnten die persönlichen Vorurteile oder die allzu strenge Haltung einer kleinen Minderheit den Wunsch der Mehrheit vereiteln.
Eine frühere, auch hier angebrachte Erklärung des unterzeichneten Vorstandes über diesen Gegenstand erschien im Christian Science Sentinel vom 6. Juni 1925 und im Christian Science Journal vom Juli 1925. Sie betonte, wie es der Zweck dieser Veröffentlichung ist, daß die christlich-wissenschaftlichen Kirchen gegen Bewerber um Mitgliedschaft die Haltung des Meisters Christus Jesus einnehmen sollten, als er sagte (Johannes 6:35, 37): „Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. ... Alles, was mir mein Vater gibt, das kommt zu mir; und wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen”.
