Die Einsender von Aufsätzen, Gedichten und Zeugnissen als Beiträgen zu den Zeitschriften werden gebeten, die Quelle aller in ihrer Einsendung vorkommenden wörtlich angeführten oder nur angedeuteten Stellen anzugeben, und zwar sollte nicht nur der Name des Verfassers und des Werks, dem die Anführung entnommen ist, sondern auch das Kapitel und die Seite angegeben sein.
Aufsätze und Gedichte von Mitgliedern Der Mutter-Kirche und gute Zeugnisse von Personen, die durch die Christliche Wissenschaft geheilt wurden, sind zur Prüfung durch die Schriftleitung stets willkommen. Sie sollten mit der Schreibmaschine (mit doppeltem Zeilenabstand) oder mit deutlicher Handschrift auf nur einer Seite des Papiers geschrieben, die Adressen sollten vollständig und alle Zitate mit genauer Quellenangabe versehen sein. Frauen sollten ihrem Namen „Frau” oder „Fräulein” voransetzen; verheiratete Frauen sollten mit ihrem eigenen vollen Namen unterzeichnen, nicht mit dem ihres Mannes.
Die Zeugnisse sollten von drei Mitgliedern Der Mutter-Kirche beglaubigt sein, die entweder die Heilung beobachtet haben oder für die Rechtschaffenheit des Zeugnisausstellers einstehen können. Einer der Beglaubiger sollte womöglich Kirchenbeamter sein, in welchem Falle er seine Amtsbezeichnung angeben sollte. Alle Beglaubiger sollten ihre Wohnung genau angeben. Wenn der Zeugnisaussteller keine Mitglieder Der Mutter-Kirche kennt, kann er eine Beglaubigung vom Notar beibringen. Aber auch in diesem Falle sollte womöglich wenigstens ein Mitglied unterzeichnen.
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