Skip to main content Skip to search Skip to header Skip to footer

Von den Direktoren

Kirchenmitgliedschaft

Aus der Juni 1932-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft

Christian Science Journal


[Abdruck aus dem Christian Science Journal ]

Wenn ein Bewerber um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche dem Schriftführer seine Bewerbung zur Vorlage bei den Direktoren einsendet, die nach dem Kirchenhandbuch zweimal jährlich—im Mai oder Juni und im November (vgl. Kirchenhandbuch, Art. XIII, Abschn. 2)—wählbare Bewerber wählen, übernehmen in manchen Fällen zwei, in anderen Fällen drei Leute die Verantwortung. Die erste Verantwortung ruht auf dem Bewerber, die zweite auf dem Beglaubiger und die dritte auf dem Gegenzeichner, wenn eine Gegenzeichnung nötig ist. Der Bewerber entscheidet zuerst selber, ob er den drei Hauptforderungen in Artikel IV, Abschnitt 1 und 2 des Handbuchs gerecht werden kann, nämlich 1) daß er, kurz gesagt, „an die Lehren der Christlichen Wissenschaft”, wie Mrs. Eddy sie gelehrt hat, „glaubt”; 2) daß die Bibel, „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift” und die anderen Werke von Mary Baker Eddy „seine einzigen Lehrbücher beim Selbstunterricht in der Christlichen Wissenschaft wie beim Lehren und Ausüben des metaphysischen Heilens sein sollen”; 3) daß er seine Mitgliedschaft bei einer andern Glaubensgemeinschaft gelöst hat. Der Beglaubiger, der Mitglied Der Mutterkirche sein muß, vergewissert sich, daß der Bewerber ein Christ und ein gewissenhafter, treuer Schüler des Lehrbuchs Wissenschaft und Gesundheit ist, wie es in Artikel VI, Abschnitt 2 des Handbuchs vorgeschrieben ist. Der Gegenzeichner, dessen Unterschrift nur erforderlich ist, wenn der Beglaubiger kein bewährter Schüler der Mrs. Eddy, kein Direktor Der Mutterkirche und kein Schüler des Unterrichtsrats mit der Bezeichnung „C.S.B.” ist (vgl. Art. VI, Abschn. 2), bezeugt den guten Ruf und die Glaubwürdigkeit des Beglaubigers; der Gegenzeichner braucht jedoch den Bewerber nicht unbedingt zu kennen.

Jedes Mitglied Der Mutterkirche von gutem Ruf kann, auch wenn es keinen Klassenunterricht gehabt hat, Bewerbungen beglaubigen. Der Beglaubiger sollte sich aber, ehe er die Bewerbung unter den Worten „Ich empfehle den Einsender dieses Gesuches bestens” unterzeichnet, über die Geeignetheit und Bereitschaft des Bewerbers Gewißheit verschaffen und sehen, ob die Bewerbung richtig ausgefüllt ist (vgl. Handbuch, Art. V, Abschn. 6). Auch der Gegenzeichner sollte, wenn er die Geeignetheit des Bewerbers nicht selber kennt, ehe er unterzeichnet, überzeugt sein, daß der Beglaubiger sich über diese Punkte Gewißheit verschafft hat, und der Gegenzeichner sollte ebenfalls darauf achten, daß der Bewerbungsvordruck richtig ausgefüllt ist, ehe er an den Schriftführer Der Mutterkirche abgesandt wird. Im letzten Satz der Satzung Artikel VI, Abschnitt 2, ist angegeben, wer gegenzeichnen kann.

Lehrer und andere Schüler der Mrs. Eddy oder des Unterrichtsrats mit der Bezeichnung „C.S.B.” oder „C.S.D.” haben das Vorrecht, Bewerbungen ohne Gegenzeichnung zu beglaubigen, und Lehrer gegenzeichnen Bewerbungen ihrer Schüler natürlich nicht, sondern beglaubigen sie; aber sie beglaubigen keine Bewerbungen von Schülern anderer Lehrer, ausgenommen in folgendem Falle. Wenn, was selten vorkommt, der Lehrer eines Bewerbers dessen Bewerbung nicht beglaubigen will, oder wenn sich der Bewerber aus anderen Gründen die Beglaubigung seines Lehrers nicht verschaffen kann, so kann er sich auf einem unter Satzung Artikel V, Abschnitt 4 des Handbuchs vorgesehenen besonderen Vordruck bewerben, auf dem Mitglieder, die ihn kennen, einschließlich anderer Lehrer, ihre Beglaubigungsunterschriften beifügen können. Lehrer können in Fällen, wo die Bewerber keinen Klassenunterricht gehabt haben, diese empfehlen, und sie können von Mitgliedern Der Mutterkirche, die nicht ihre Schüler sind, beglaubigte Bewerbungen gegenzeichnen.

Ein Bewerber kann in Die Mutterkirche aufgenommen werden, ehe oder nachdem er Klassenunterricht gehabt und ehe oder nachdem er in eine Zweigkirche oder Vereinigung aufgenommen worden ist. Auch ist es, wie bereits erklärt, nicht erforderlich, daß Beglaubiger Klassenunterricht gehabt haben. Wohnt ein Bewerber an einem entlegenen Ort, wo er kein Mitglied Der Mutterkirche zur Beglaubigung seiner Bewerbung kennt, so kann er anderswo ein Mitglied um Beglaubigung ersuchen; und der Beglaubiger kann, wenn Gegenzeichnung nötig ist, einen Gegenzeichner in seinem Wohnort oder sonstwo finden, vorausgesetzt, daß sich der Beglaubiger von der Würdigkeit des Bewerbers überzeugt hat und daß der Gegenzeichner für den Beglaubiger einsteht.

Mitglieder Der Mutterkirche haben die Freude und das Vorrecht, Bewerbern zur Erlangung der gewünschten Mitgliedschaft behilflich zu sein. Mrs. Eddy hat die Erfordernisse einfach gemacht, damit Würdige sich ungehindert bewerben können; und ihre Aufnahme vergrößert naturgemäß die Mitgliedschaft und hilft „die frohe Botschaft”, die unsere Führerin der Menschheit durch ihre Schriften gegeben hat, ausbreiten. Es erleichtert die Arbeit des Schriftführers Der Mutterkirche und vereinfacht die Aufnahme, wenn Bewerber, Beglaubiger und Gegenzeichner sich mit den jeder Bewerbung beigefügten „Anleitungen zum Ausfüllen der Vordrucke zur Bewerbung um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche”, vertraut machen. Der Schriftführer nimmt Bewerbungen um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche gern entgegen und bereitet sie zur Erwägung und Entscheidung der Direktoren vor.

Wenn Sie mehr Inhalte wie diese erforschen möchten, können Sie sich für wöchentliche Herold-Nachrichten anmelden. Sie erhalten Artikel, Audioaufnahmen und Ankündigungen direkt per WhatsApp oder E-Mail. 

Anmelden

Mehr aus dieser Ausgabe / Juni 1932

  

Die Mission des Herolds

„... die allumfassende Wirksamkeit und Verfügbarkeit der Wahrheit zu verkünden ...“

                                                                                                                            Mary Baker Eddy

Nähere Informationen über den Herold und seine Mission.