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Etwas von Interesse

Etwas von Interesse

Aus der November 1934-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel ]

Mit einer der sehr wichtigen Tätigkeiten der christlich-wissenschaftlichen Bewegung sind die bevollmächtigten Lehrer der Christlichen Wissenschaft betraut. Es sei hier erwähnt, daß die Unterricht erteilenden Lehrer leicht in der Ausüberliste im Christian Science Journal mit dem Wort „Teacher” nach ihrem Namen zu finden sind. Wer sich anderwärts als Lehrer der Christlichen Wissenschaft anzeigt, ist in der Regel kein Mitglied Der Mutterkirche. Denn ein echter Christlicher Wissenschafter wünscht in Übereinstimmung mit den Satzungen, die Mrs. Eddy für ihre Kirche als unerläßlich betrachtete, zu handeln.

Wer beabsichtigt, an einem Klassenunterricht in der Christlichen Wissenschaft teilzunehmen, macht sich natürlich mit den Satzungen über das Lehren im Kirchenhandbuch, Artikel XXVI und XXVII vertraut. In Abschnitt 9 des Artikels XXVI findet er, daß ein Lehrer ein Zeugnis haben muß, um zu lehren, daß er ein ununterbrochen tätiger und gesinnungstreuer Christlicher Wissenschafter gewesen sein oder die Genehmigung der Direktoren haben muß, ehe er lehren darf. Artikel XXX, Abschnitt 8 zeigt dem Leser, daß nur Mitglieder Der Mutterkirche mit den in der erwähnten Satzung genannten Fähigkeiten „für gesinnungstreue Lehrer der Christlichen Wissenschaft angesehen werden sollen”.

Ein Christlicher Wissenschafter hat nur einmal Klassenunterricht von einem berechtigten Lehrer, es sei denn, daß er durch einen Umstand gemäß Abschnitt 8 des Artikels XXVI für nochmaligen Unterricht in Betracht kommt, oder daß ihn der Unterrichtsrat als Schüler wählt. Wie aus den Satzungen in Artikel XXVI bis XXX einschließlich hervorgeht, erteilt der Unterrichtsrat solchen erfahrenen Christlichen Wissenschaftern, die an einem Klassenunterricht teilnahmen und Lehrer werden sollen, weiteren Unterricht; aber dieser Unterricht dient dem Zweck, neue Lehrer auszubilden, und behandelt daher den Gegenstand, wie Schüler der ersten Klasse die Christliche Wissenschaft gelehrt werden sollen.

Es kann nicht zuviel darüber gesagt werden, wie notwendig es ist, seine Wahl zu schützen, so daß man einen gesinnungstreuen Lehrer wählt und nicht einen, dessen Unterricht verworren und nicht den Satzungen gemäß ist, oder einen, der nicht Mitglied Der Mutterkirche ist und sich nicht an die Vorschriften des Kirchenhandbuchs halten will. Die Arbeit eines berechtigten Lehrers der Christlichen Wissenschaft ist ein heiliges und aufopferndes Amt. „Beim Lehren der Christlichen Wissenschaft soll”, wie Mrs. Eddy ermahnt, „nicht Geld in Betracht kommen, sondern Moral und Religion, die das Menschengeschlecht heilen und erheben” (Kirchenhandbuch, Art. XXVI, Abschn. 1).

Wie Mrs. Eddy ebenfalls gesagt hat, sind ihre veröffentlichten Werke „Lehrer und Heiler” (Miscellany, S. 218). Somit haben alle Christlichen Wissenschafter durch ernstes Sichvertiefen in die Bibel und in ihre Werke Gelegenheit, die Christliche Wissenschaft verstehen zu lernen und auszuüben. Und wenn sie sich gemäß Artikel XXVI, Abschnitt 2 des Handbuchs eignen, d.h. wenn sie sich „bewährt haben und ihre natürliche Neigung zur Christlichen Wissenschaft zu Hoffnungen berechtigt”, können sie nach Gutdünken des Lehrers, an den sie sich wenden, zum Klassenunterricht zugelassen werden. Und der ihnen erteilte Unterricht bezweckt, ihnen einen festen Boden und eine wichtige Grundlage für ihren künftigen Fortschritt und das erfolgreiche Beweisen der Lehren der Mrs. Eddy zu geben.

[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel ]

Gelegentlich erhalten die Direktoren Der Mutterkirche einen nicht unterzeichneten Brief von jemand, der glaubt, der Vorstand könne eine in dem Briefe unzulänglich beschriebene Lage heilen. Wenn der Einsender des Briefes mit seinen Ausführungen im Irrtum ist, was oft der Fall ist, so haben die Direktoren keine Gelegenheit, ihm eine hilfreiche Antwort zu schreiben. Auf jeden Fall ist eine Mitteilung, die nicht durch Unterschrift beglaubigt ist, wertlos und unwichtig; ja, das Einsenden von Briefen ohne Unterschrift gilt allgemein als nicht ehrenhaft. Wer an die Direktoren schreibt, kann, wenn er wünscht, daß sein Name verschwiegen bleibe, versichert sein, daß ein diesbezügliches Ersuchen in seinem Schreiben Verschwiegenheit verbürgt.

[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel ]

Man könnte einen Vergleich ziehen zwischen dem Befriedigen menschlicher Bedürfnisse durch Monitor-Anzeigen und durch die Vorkehrung der Mrs. Eddy betreffs christlich-wissenschaftlicher Pfleger (Kirchenhandbuch, Art. VIII, Abschn. 31). Um in die Liste der Krankenpfleger im Christian Science Journal aufgenommen zu werden, muß der Christliche Wissenschafter „die im Krankenzimmer nötige praktische Klugheit besitzen” und imstande sein, „mit Kranken gut umzugehen”. Dies bedingt eine Kenntnis passender Ernährung und richtiger Versorgung des Kranken, und der Pfleger muß Betten zu machen und andere einfache Dienste und Handreichungen zu leisten verstehen. Mrs. Eddy schrieb einem Christlichen Wissenschafter, der beabsichtigte, ein Heim oder Sanatorium zu gründen, wo die Kranken den Richtlinien der Christlichen Wissenschaft entsprechend versorgt werden könnten: „Unsere Sache erfordert viel mehr Mittel und Wege, um der Menschenfreundlichkeit und Mildtätigkeit gerecht zu werden, und bessere Befähigungen für praktische Zwecke”. Obgleich Mrs. Eddy später ihren Beschluß mitteilte, daß ein solches Unternehmen Der Mutterkirche überlassen bleiben soll, und obgleich sie noch später die Kirche ersuchte, „eine christlich-wissenschaftliche Zufluchtsstätte für die sogenannten Kranken zu gründen und zu unterhalten”, nahm sie ihre bedeutungsvolle Mahnung, daß „bessere Befähigungen für praktische Zwecke” nötig seien, nicht zurück, sondern führte sie eher noch etwas weiter aus. Ihre hier angeführten Worte und andere diesbezügliche Ausführungen des christlich-wissenschaftlichen Vorstandes erschienen im Christian Science Sentinel vom 7. Oktober 1916 unter der Überschrift: „Der christlich-wissenschaftliche Wohltätigkeitsverein”.


Der für die hiesige Verteilungsarbeit eingesetzte Schriftenverteilungsausschluß Der Mutterkirche ist, wenn es möglich ist, gerne bereit, Zweigkirchen außerhalb seines unmittelbaren Feldes durch Lieferung überschlüssiger Schriften zu helfen.

Christlich-wissenschaftliche Kirchen, besonders auf dem europäischen Festlande, haben den Schriftenverteilungsausschuß Der Mutterkirche schon um Schriften zur Verteilung nach ihren Vorträgen gebeten, und wenn der Mutterkirchenausschuß einen Überschuß an nicht zu alten Schriften hat, sendet er sie gerne für diesen Zweck.

Es dürfte jedoch dem Felde daran gelegen sein, zu erfahren, daß nach den Vorträgen in Der Mutterkirche nicht gebrauchte, sondern die neuesten Schriften verteilt werden. Gewöhnlich wird der Christian Science Sentinel verteilt, und zwar in bequemer Form zum Mitnehmen gefaltet und mit einem Geummiband versehen. In Der Mutterkirche werden den Gästen beim Verlassen eines Vortrages also neue, saubere Schriften angeboten, und zwar jeweils die neueste Nummer. Wenn alle Kirchen und Vereinigungen, die es sich leisten können, zur Verteilung nach ihren Vorträgen die neuesten Schriften kauften, würde dies unserer Verlagsgesellschaft beträchtlich helfen. Wenn Kirchen nicht in der Lage sind, sich diese Art Verteilung zu leisten, können sie ihre Mitglieder auffordern, Schriften in gutem Zustande für die geforderte Verteilung zu bringen, und vielleicht bei der christlich-wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft einen Teil zur Deckung ihrer Bedürfnisse bestellen.

Wichtig ist auf jeden Fall, wie in den jährlich übersandten Ratschlägen des Vortragsausschusses hervorgehoben ist, daß eine der verteilten Zeitschriften, falls mehr als eine gegeben wird, Heilungszeugnisse enthält.

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