[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 2. Dezember 1933]
Die Direktoren Der Mutterkirche haben neuerdings von verschiedenen Seiten Anfragen erhalten, ob es zulässig sei, daß Schüler, die Klassenunterricht hatten, jährlich einer oder mehreren Versammlungen von Schülervereinen beiwohnen, wenn sie dazu eingeladen werden. Die Direktoren machen daher auf eine von ihnen im Christian Science Sentinel vom 22. April 1922 veröffentlichte Bekanntmachung aufmerksam, aus der hier Nachstehendes angeführt sei:
„Von dem den Lehrern im Handbuch eingeräumten Vorrecht, Schüler anderer Lehrer zu ihren Schülerversammlungen einzuladen, ist mit guten Ergebnissen vorsichtig Gebrauch gemacht worden. In Erwiderung auf verschiedene Anfragen erwähnen wir hier die Bedingungen, unter denen sowohl Lehrer als auch Schüler von dieser liebevollen Vorsorge unserer Führerin vorteilhaft Gebrauch machen können.
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