Auf Seite 85 in „Rückblick und Einblick” schreibt Mrs. Eddy: „Die Lehrer der Christlichen Wissenschaft werden es ratsam finden, ihre Schüler zu Verbindungen zusammenzufassen”; und auf Seite 358 in „Miscellaneous Writings” sagt sie: „Man verstehe mich recht: ich verlange nicht, daß Christliche Wissenschafter nicht mehr unterrichten, ihre Organisationen auflösen oder es unterlassen sollen, Kirchen und Vereinigungen ins Leben zu rufen”. Aus dem Vorstehenden und aus anderen ähnlichen Stellen in ihren Schriften geht klar hervor, daß unsere Führerin diese Vereinigungen als einen notwendigen Teil der christlich-wissenschaftlichen Bewegung betrachtete. Sie sah sie offenbar als unentbehrlich für die harmonische, geordnete Entwicklung und den Fortschritt unserer Bewegung an, besonders mit Bezug auf die wichtige Obliegenheit des Klassenunterrichts.
Im Handbuch Der Mutterkirche (Art. XXVI, Abschn. 6) hat Mrs. Eddy für die Jahresversammlungen der Vereinigungen folgendes verordnet: „Die Vereinigungen von Schülern gesinnungstreuer Lehrer sollen jährlich zusammenkommen”. Hiernach darf man wohl annehmen, daß unsere Führerin, als sie die christlich-wissenschaftliche Bewegung ins Leben rief und für ihre Fortdauer sorgte und dabei, wie immer, andachtsvoll bestrebt war, sich vom göttlichen Gemüt leiten zu lassen, geführt wurde, diese Vereinigungen und deren Jahresversammlungen als bleibenden Teil unserer Kirchentätigkeit einzusetzen.
Ferner darf man mit Bestimmtheit annehmen, daß sie den Wert solcher Vereinigungen zur Wahrung der Unverfälschtheit unserer Bewegung erkannte. Ebenso erkannte sie zweifellos die Wichtigkeit der Jahresversammlungen dieser Vereinigungen, da sie Gelegenheit zu geistiger Erfrischung bieten und die grundlegenden Lehren der Christlichen Wissenschaft in ihrer Anwendung auf das Heilen von Krankheit und Sünde immer wieder in Erinnerung bringen. Wenn also Schüler der Christlichen Wissenschaft, die Klassenunterricht gehabt haben, auf den Jahresversammlungen ihrer Vereinigungen zusammenkommen, handeln sie nicht nur den Forderungen unseres Kirchenhandbuches entsprechend, sondern auch in dankbarer Anerkennung der weisen und liebevollen Vorsorge ihrer Führerin für ihr geistiges Wohl und ihren zeitlichen Fortschritt.
Von denen, die Vereinigungen leiten, sei es der Lehrer oder, im Falle seiner Abwesenheit, jemand, der für diesen Zweck gewählt wurde (siehe Kirchenhandbuch, Art. XXVII, Abschn. 2), wird verlangt oder erwartet, daß sie sich darauf vorbereiten, Stellen aus der Bibel und aus Wissenschaft und Gesundheit vorzulesen und auch etwas zur Ermahnung und Unterweisung vorzutragen. Ist das geistige Fest so vorbereitet, so dürfte es nur recht und billig scheinen zu erwarten, daß die Mitglieder einer Vereinigung unter gewöhnlichen Umständen ihrem Teil der Verpflichtung dadurch nachkommen, daß sie den Versammlungen beiwohnen und an dem daraus zu ziehenden Gewinn teilnehmen. Nur in Ausnahmefällen sollte das Fehlen bei diesen Versammlungen als entschuldbar betrachtet werden. Ja, jedes Mitglied einer Vereinigung sollte es als Teil seiner Pflicht ansehen, die Versammlungen seiner Vereinigung möglichst regelmäßig zu besuchen.
Selbstverständlich ist jedoch durchaus nicht bloße persönliche Anwesenheit bei diesen Versammlungen erforderlich. Die Vorbereitung des Denkens ist viel wichtiger. Gerade wie ein noch so feindseliger oder heimtückischer Einwand des Irrtums kein Mitglied abhalten sollte, anwesend zu sein, so sollte ein solcher Einwand die Anwesenden nicht hindern, geistig wach, aufmerksam und empfänglich zu sein. Ließen sich Mitglieder, die zum Besuch dieser Versammlungen oft aus weiter Ferne kommen, durch die mesmerischen Einflüsterungen Schläfrigkeit, Teilnahmlosigkeit oder Unaufmerksamkeit hindern, für das sich entfaltende Gute völlig empfänglich zu sein, so würde der Zweck, zu dem die Versammlung abgehalten wird, gewissermaßen vereitelt. Die Mitglieder haben das Vorrecht, sowohl zu geben als auch zu empfangen.
Hinsichtlich der Ansprüche des Bösen, die Mitglieder von Vereinigungsversammlungen fernzuhalten oder sie vielleicht, nachdem sie gekommen sind, einzuschläfern zu suchen, sollten sie wissen, daß diese Ansprüche ungültig und unwirksam sind, daß angreifende Gedankenbeeinflussung vor dem unendlichen, unwiderstehlichen Wirken des göttlichen Gemüts machtlos ist. Keinerlei böses oder irriges Denken kann einen wachsamen und gewissenhaften Schüler davon abhalten, dort zu sein, wo er rechtmäßig sein soll, oder etwas zu tun, was er von Rechts wegen tun soll. Somit gibt es keinerlei unwissende, boshafte oder absichtlich darauf gerichtete mentale Malpraxis, die die Mitglieder von diesen Versammlungen fernhalten oder sie des durch Anwesenheit zu gewinnenden Guten berauben könnte. Es gibt keinerlei Widerstand gegen die Christliche Wissenschaft, gegen deren Entdeckerin und Gründerin, gegen die Einrichtungen, die sie einsetzte — einschließlich Klassenunterricht und Vereinigungsversammlungen, der ihren Zweck vereiteln oder das Gute, das sie auszurichten vermögen, einschränken könnte.
Die Wahrheit ist unendlich. Daher hat sie kein Gegenteil und keinen Widerstand. Die Wahrheit ist allmächtig und allgegenwärtig. Daher hat der Irrtum weder Macht noch Gegenwart. Die Wahrheit äußert sich selber, wirkt aus eigenem Antrieb. Sie ist unwiderstehlich, nichts kann sich ihr widersetzen. Nichts kann ihr Wirken hemmen, hindern, aufhalten oder begrenzen. Nichts kann ihre Behauptungen oder deren Wirkung umkehren. Nichts kann ihre Fähigkeit, sich auszudrücken, begrenzen. Sie ist in der Tat das Wort Gottes, das, wie der Prophet Jesaja erklärte, „nicht wieder zu mir [Gott] leer kommen, sondern tun soll, was mir gefällt, und soll ihm gelingen, dazu ich’s sende”.
