In mannen Fällen scheint es nicht leicht, ein anhaltendes Gefühl der Reue über ein früher begangenes Unrecht abzuschütteln, oder anderseits die mentalen Narben des Grolls über erlittenes Unrecht zu entfernen. Man scheint von quälenden Erinnerungen umgarnt zu sein, und der Gedanke, daß es zum Wiedergutmachen zu spät sei, behauptet sich.
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