[Abdruck aus dem Christian Science Sentinel vom 10. Dezember 1938]
Im März legte das schottische Ministerium dem britischen Unterhaus einen mit dem englischen Gesetz vom Jahre 1927 fast gleichlautenden Gesetzentwurf zur Genehmigung von Pflegeheimen in Schottland vor, um das Gesetz in Schottland mit dem in England gültigen in Übereinstimmung zu bringen. Es ist Grund zu großer Dankbarkeit, daß das Parlament vor Verabschiedung des Gesetzes einen Zusatz genehmigte, worin für christlich-wissenschaftliche Hänser Vorsorge getroffen ist. Der Zusatz lautet ein wenig anders als der im englischen Gesetz; aber er schützt die Ausübung der Christlichen Wissenschaft in vollem Umfange. Somit ist der Kirche Christi, Wissenschafter, und dem von unserer geliebten Führerin Mary Baker Eddy verordneten Heilverfahren weitere gesetzliche Anerkennung auf den Britischen Inseln zuteil geworden.
Der Ausschuß für christlich-wissenschaftliche Häuser, Granville House, Arundel Street, Strand, London W. C. 2, wird den christlich-wissenschaftlichen Vorstand Der Mutterkirche in Betreff des Gesetzes wie mit Bezug auf das seit 1927 gültige englische Gesetz vertreten.
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