Deutschland (Amerikanische Zone)
Dem Veröffentlichungsamt sind die gesetzlichen Rechte einer Körperschaft gewährt worden. Das Amt hat von diesen Rechten Gebrauch gemacht und beim Kultusministerium in München den Antrag gestellt, den christlich-wissenschaftlichen Kirchen in München zu gestatten, an Werktagen außerhalb der Schule Religionsunterricht zu erteilen. Dem Antrag wurde stattgegeben, und die Kinder Christlicher Wissenschafter in München sind nun von der Teilnahme am gewöhnlichen Religionsunterricht in den Schulen befreit. Statt dessen wird ihnen von einem vom Ministerium genehmigten Lehrer zweimal wöchentlich Unterricht in den Bibellektionen erteilt gemäß den Richtlinien Der Mutterkirche für den Religionsunterricht an Werktagen.
Ab und zu haben uns Schulen oder Lehrer um eine Anzahl älterer Nummern des Christian Science Monitors gleichen Datums gebeten zum Gebrauch beim englischen Sprachunterricht. Diese Bitten sind an die Schriftenverteilungsausschüsse der Zweigkirchen an den betreffenden Orten weitergeleitet worden. Wo keine Kirche war, hat das Veröffentlichungsamt die Zeitungen geliefert.
In einer Stadt bat der Vorsteher der Schulen, daß alle vierzehn Tage vierzig Zeitungen gleichen Datums geliefert werden möchten. Verschiedene Unterrichtsministerien haben den ihnen unterstellten höheren Schulen empfohlen, den Monitor für Unterrichtszwecke zu benützen. Erfreulich ist die dem Amt immer wieder zugehende zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung unserer Zeitung.
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