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Die Verwaltung der Zweigkirchen

Aus der Juni 1952-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Im Handbuch Der Mutterkirche bestimmt Mary Baker Eddy, daß die Verwaltung der Zweigkirchen demokratisch sein soll. In Artikel XXIII, Abschnitt 10, schreibt sie: „In der Christlichen Wissenschaft soll die Verwaltung jeder Zweig-Kirche ausgesprochen demokratisch sein, und keine Person und keine andre Kirche darf sich in ihre Angelegenheiten mischen.“

Das Kennzeichen der demokratischen Verwaltung einer Zweigkirche besteht in der Gelegenheit, die sie den einzelnen Mitgliedern bietet, gewissenhaft die göttliche Weisheit und Leitung zu demonstrieren. Der grundlegende Zweck des Christentums ist, den individuellen Menschen zu offenbaren — den Christus-Menschen, der Gottes Ebenbild ist, und der vollkommen von Gottes Willen beherrscht wird. Der Wert der Demokratie beruht auf der Tatsache, daß jeder einzelne Mensch darin die Freiheit hat, sein von Gott regiertes geistiges Selbst zu demonstrieren, und so die Intelligenz Gottes, des einen Gemüts und Ursprungs des Menschen, widerzuspiegeln.

Wenn alle die Verbundenheit oder das Einssein des Menschen mit Gott, dem Guten, beweisen, und so die Harmonie des einen unendlichen Prinzips, der göttlichen Liebe, ausdrükken, wird die weltumfassende Brüderschaft der Menschen als eine immer gegenwärtige und unwandelbare Wirklichkeit erfunden werden.

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