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Die Verwaltung der Zweigkirchen

Aus der Juni 1952-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Im Handbuch Der Mutterkirche bestimmt Mary Baker Eddy, daß die Verwaltung der Zweigkirchen demokratisch sein soll. In Artikel XXIII, Abschnitt 10, schreibt sie: „In der Christlichen Wissenschaft soll die Verwaltung jeder Zweig-Kirche ausgesprochen demokratisch sein, und keine Person und keine andre Kirche darf sich in ihre Angelegenheiten mischen.“

Das Kennzeichen der demokratischen Verwaltung einer Zweigkirche besteht in der Gelegenheit, die sie den einzelnen Mitgliedern bietet, gewissenhaft die göttliche Weisheit und Leitung zu demonstrieren. Der grundlegende Zweck des Christentums ist, den individuellen Menschen zu offenbaren — den Christus-Menschen, der Gottes Ebenbild ist, und der vollkommen von Gottes Willen beherrscht wird. Der Wert der Demokratie beruht auf der Tatsache, daß jeder einzelne Mensch darin die Freiheit hat, sein von Gott regiertes geistiges Selbst zu demonstrieren, und so die Intelligenz Gottes, des einen Gemüts und Ursprungs des Menschen, widerzuspiegeln.

Wenn alle die Verbundenheit oder das Einssein des Menschen mit Gott, dem Guten, beweisen, und so die Harmonie des einen unendlichen Prinzips, der göttlichen Liebe, ausdrükken, wird die weltumfassende Brüderschaft der Menschen als eine immer gegenwärtige und unwandelbare Wirklichkeit erfunden werden.

Das Mitglied einer Zweigkirche, das denkt, daß es andere Mitglieder beraten muß, wie sie bei der Wahl von Kirchenbeamten und hinsichtlich anderer in Betracht kommender Angelegenheiten stimmen sollen, verstößt gegen das ausdrücklich demokratische Verfahren, ebensowohl wie das Mitglied, welches meint, daß es nicht selbst einen Entschluß fassen kann, und wünscht, daß jemand anders es an seiner Stelle tun soll. Selbst der unausgesprochene, eigensinnige Vorsatz, besondere menschliche Ziele in den Angelegenheiten der Zweigkirche zu erreichen, bedeutet einen Verstoß gegen echt demokratische Verwaltung; denn Gedanken werden oft gefühlt, und die stille Suggestion kann zur persönlichen Beeinflussung werden, wenn sie nicht als solche entdeckt und abgewiesen wird. Individuell zu Entschlüssen zu kommen durch selbstlose, treue Demonstration des Willens Gottes, ist der wissenschaftliche Beitrag, den alle Mitglieder der Zweigkirchen machen können, um so ihre Kirchen ausdrücklich demokratisch sowie ausdrücklich harmonisch zu erhalten.

In einem Kapitel ihres Werkes „Nein und Ja“ mit der Überschrift „Die Wissenschaft des Gemüts-Heilens“ gibt Mrs. Eddy den Kirchenmitgliedern einen Rat, der den Zweck hat, Spaltungen unter Christlichen Wissenschaftern zu verhüten. Hier schreibt sie (S. 9): „Zwar brauchen die Fehler, Vorurteile und Irrtümer einer Klasse von Denkern nicht bei einer andern Klasse, die in ihrer Überzeugung klarer und gewissenhafter ist, eingeführt und festgelegt zu werden; doch dies eine kann und sollte geschehen: laß deine Gegner in Ruhe und übe keinen Einfluß aus, sie in ihrem Handeln, das von ihrem Erfahrungsstandpunkte aus rechtmäßig ist, zu hindern, da du doch wissen solltest, daß Gott wohl erneuern und weislich und endgültig scheiden wird; wogegen du in deinem Bestreben irren und deine Früchte verlieren kannst.“ Diese Punkte sind besonders anwendbar, wenn scharfe Meinungsverschiedenheiten aufkommen.

Obgleich es die Pflicht eines jeden Mitglieds einer Zweigkirche ist, deren demokratischen Geist aufrecht zu erhalten, darf keine Stimmenmehrheit so ausgelegt werden, als ob eine Minorität dadurch gezwungen werden sollte, ihre wahre moralische Überzeugung hinsichtlich irgendeiner Sache aufzugeben. Eine der Grundbedingungen demokratischer Verwaltung ist der Schutz der Überzeugungen der Minorität; und keine Minorität sollte das Gefühl haben, daß sie wegen abweichender Überzeugungen verurteilt wird — sonst ginge der wesentlich demokratische Geist verloren.

Das individuelle Begreifen, daß der Wille Gottes das allmächtige, alles beherrschende Gesetz des Tempels der Wahrheit ist, trägt dazu bei, das Annehmen unweiser Maßnahmen in der Kirchenverwaltung zu verhüten. Außerdem wird das Festhalten an der Erkenntnis dieser Wahrheit gewiß Berichtigungen bringen, wenn scheinbar unweise Bestimmungen getroffen worden sind. Unter keinen Umständen sollte eine Meinungsverschiedenheit zwischen Kirchenmitgliedern Anlaß geben zu abfälligem Urteil und den persönlichen Spaltungen, die manchmal dadurch verursacht werden.

Die Wärme christlichen Wohlwollens sollte nicht verlorengehen, noch sollte die geduldige Betätigung christlicher Brüderschaft fehlen. Die Befreiung der Menschheit von den Leiden und Bürden falscher allgemeiner Annahmen ist abhängig von der kirchlichen Demonstration der Brüderschaft aller Ideen der Liebe, und ein jedes Mitglied sollte sich verantwortlich dafür fühlen, zur Lösung der damit verbundenen großen Probleme beizutragen.

Gehorsam gegenüber der gesetzmäßigen Autorität ist wesentlich für die Harmonie jeder demokratisch organisierten Körperschaft. In den Diskussionen der Zweigkirchen können wohl verschiedene Meinungen vertreten werden, ohne Betonung des menschlichen Willens; doch das Bestreben, die durch offiziell angenommene Kirchensatzungen eingesetzte Autorität beiseite zu schieben, bringt gewöhnlich Spannungen, die den normalen Fortschritt der Christlichen Wissenschaft in einem Ort behindern, und beeinträchtigt dadurch den heilenden Einfluß jener Kirche. Die Möglichkeit, Kirchensatzungen abzuändern, ist immer in diesen Satzungen selbst enthalten, und offenbar besteht die bessere Methode darin, die Kirchengesetze abzuändern, als sich gegen ihre Autorität oder das von ihnen eingeführte Verfahren aufzulehnen. Mrs. Eddy sagt in ihrem Buch „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany“ (Die Erste Kirche Christi, Wissenschafter, und Verschiedenes, S. 203): „Kirchengesetze, die ohne Auflehnung befolgt werden, sind Gottesgesetze.“

Paulus erkannte ganz klar, daß wahrscheinlich Probleme aufkommen würden, wenn Menschen sich in kirchlicher Gemeinschaft verbänden, und seine Ermahnungen haben ewigen Bestand. Im 1. Korintherbrief vergleicht er diese Gemeinschaft mit dem menschlichen Körper, bei dem alle Glieder einander unentbehrlich sind, indem er sagt (12:24, 25): „Gott hat den Leib also vermengt,. .. daß nicht eine Spaltung im Leibe sei, sondern die Glieder füreinander gleich sorgen.“

Die göttliche Liebe verbindet alle Ideen in einer allumfassenden Mitgliedschaft in Christus, und der Zweck der Zweigkirchenverwaltung ist, die Demonstration des Christus, der makellosen Idee Gottes, zu fördern. Jedem Mitglied der christlich-wissenschaftlichen Bewegung die Freiheit geben, seine ewige Mitgliedschaft in Christus zu beweisen, bedeutet, „füreinander sorgen“ — was die allumfassende Familie geistiger Ideen ans Licht bringt, die von Gott regierten Söhne und Töchter der Liebe.

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