In den Aufsätzen, „Worte für die Weisen“ und „Nachglanz“ (The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany, S. 250) lobt unsere geliebte Führerin Mary Baker Eddy das Annehmen der dreijährigen Amtszeit für Leser in den Zweigkirchen. In Befolgung ihres liebevollen Rates ist diese Regel von den Zweigen Der Mutterkirche getreulich beachtet worden und ist nun zu einem feststehenden Brauch in unserer Bewegung geworden. In Mrs. Eddys Worten (S. 250): „Turnus in der Amtsbesetzung fördert Weisheit, beschwichtigt den Ehrgeiz, befriedigt den Gerechtigkeitssinn und krönt das aufrichtige Streben.“
Gelegentlich, wenn auch selten, ist es in Zweigkirchen unvermeidlich gewesen, die Amtszeit eines Lesers zu verlängern oder einen Leser zu wählen, der das Amt schon einmal drei Jahre lang bekleidet hatte. Das ist natürlich gestattet, wenn die Umstände es erfordern, wie unsere Führerin in dem oben erwähnten Aufsatz ausführt. Die Sonntagsgottesdienste und die mittwöchlichen Zeugnisversammlungen in unseren Zweigkirchen haben eine heilige Bedeutung, welche der Beschirmung und Leitung der göttlichen Liebe gewiß ist, die in ordnungsgemäßer Entfaltung allen Bedarf deckt.
Die dreijährige Amtszeit stellt die volle Amtszeit dar, sowohl für den Ersten wie für den Zweiten Leser, oder in teilweise dem einen und teilweise dem anderen Amt. Sie schließt jedoch nicht aus, daß ein früherer Leser zur Vertretung wiedergewählt werden kann. In manchen Zweigkirchen kann ein Leser, der das Amt nicht mehr als die Hälfte der üblichen Amtszeit bekleidet hat, außerdem für eine volle dreijährige Amtsbesetzung gewählt werden. Jede Zweigkirche kann in solchen Fragen selbst über ihre Handlungsweise bestimmen, gemäß ihrer Erfahrung und Demonstration.
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