Von dem Vorstand
Kircheneinweihung — Grundsteinlegung
Die Einweihung eines Kirchengebäudes ist ein freudiges Ereignis. Sie bedeutet, daß alle Baukosten bezahlt sind und daß die Kirche oder Vereinigung keine Schulden mehr hat. Sie ist eine Anerkennung der Freigebigkeit und Selbstaufopferung, die dies möglich gemacht haben. Kircheneinweihung ist eine natürliche und heilige Entwicklung, die sowohl geistigen Fortschritt als auch materielles Wachstum anzeigen sollte.
In ihren Briefen an Zweigkirchen bringt unsere geliebte Führerin Mary Baker Eddy ihre Zustimmung zu Kircheneinweihungen zum Ausdruck. Eine dieser Erklärungen unserer Führerin wird im Christian Science Sentinel vom 14. Oktober 1905 angeführt. Mrs. Eddy billigte es jedoch nicht, eine Einweihung zu einer Angelegenheit der großen Öffentlichkeit zu machen. Es ist durchaus zulässig, das Ereignis einer Kircheneinweihung bekanntzumachen, doch eine besondere Art des Gottesdienstes sollte nicht abgehalten werden. Es können soviele Gottesdienste abgehalten werden, wie es wünschenswert erscheint, aber die übliche Ordnung der Sonntagsgottesdienste sollte beibehalten werden.
Das Handbuch Der Mutterkirche von Mrs. Eddy und das Christlich-Wissenschaftliche Vierteljahrsheft enthalten alles für jeden Sonntagsgottesdienst Erforderliche, und auf Seite 120 des Handbuchs ist unter der Überschrift „Notwendige Bekanntmachungen“ Vorsorge getroffen, daß alle wichtigen Bekanntmachungen für entsprechende Gelegenheiten verlesen werden. Sodann kann während des Sonntagsgottesdienstes, bei dem eine Kirche eingeweiht wird, ein kurzer Bericht über die Geschichte der Kirche von ihrer Gründung bis zur Einweihung vorgelesen werden.
Die Bekanntmachung der Einweihung der Kirche sollte entweder vor oder nach der Verlesung des Auszugs aus der Kirchengeschichte geschehen; sie kann ein Zitat aus den Schriften unserer Führerin enthalten, wie zum Beispiel Zeile 1–3 auf Seite 193 ihres Buches „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany“ (Die Erste Kirche Christi, Wissenschafter, und Verschiedenes). Dies Zitat ist hier lediglich als Beispiel angeführt; selbstverständlich können auch andere, ebenso geeignete Zitate verwendet werden.
Genau wie eine Einweihung, so soll auch eine Grundsteinlegung frei von Gepränge sein. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es am besten ist, wenn die Kirchenbeamten den Grundstein mit einer sehr einfachen Feier in den frühen Morgenstunden legen lassen, wobei nur einige der Beamten und Kirchenarbeiter, neben den notwendigen Bauleuten, anwesend sind. Auf diese Weise wird unnötige Aufmerksamkeit und das Ansammeln einer Menschenmenge vermieden. Dies Vorgehen stimmt mit Mrs. Eddys Wünschen überein, wie Art. XVII, Abschn. 3 der Satzungen im Kirchenhandbuch beweist. Er lautet: „Grundsteinlegung. Abschn. 3. Keine große Versammlung von Menschen und kein Gepränge ist bei der Grundsteinlegung einer Kirche Christi, Wissenschafter, erlaubt. Die Feierlichkeit sei andachtsvoll. Es sollte keine besondere Kelle gebraucht werden. (Siehe Wissenschaft und Gesundheit, Seite 140.)“
Mitteilungen von der Verlagsgesellschaft
Ein Büchlein für die Kinder in deutscher Sprache
Um es den Kindern in deutschsprachigen Ländern zu ermöglichen, Aufsätze in ihrer eigenen Sprache zu lesen, haben wir jetzt eine deutsche Übersetzung des illustrierten Heftes „Das Haus mit den bunten Fenstern“ herausgegeben. Der englische Text erscheint auf jeder Seite unter der Übersetzung.
Dieses Heft ist in drei Ausgaben erhältlich: Englisch-Deutsch, Englisch-Französische und nur Englisch. Preis für alle Ausgaben, $0.50.
Einsendung von Zeugnissen
Überzeugende, zur Veröffentlichung bestimmte Zeugnisse über Heilungen durch die Christliche Wissenschaft sind willkommen. Sie sollten, wenn möglich, auf der Schreibmaschine, mit drei Zeilen Abstand, auf einer Seite des Papiers und mit breitem Rand ausgefertigt werden. Ein Zeugnis sollte kurz gefaßt sein und nur die zum Berichten der Heilung nötigen wichtigen Punkte enthalten. Dadurch können mehr Zeugnisse veröffentlicht werden. Die Zeugnisse sollten beglaubigt sein von drei Mitgliedern Der Mutterkirche, die entweder Zeugen der Heilung waren oder für den Zeugnisaussteller bürgen können. Falls dieser keine drei Mitglieder kennt, genügt unter Umständen seine schriftliche eidliche Erklärung, der er aber dann, wenn möglich, eine Bestätigung von einem oder zwei Mitgliedern beifügen sollte. Der Zeugnisaussteller sollte mit dem Zeugnis die Beglaubigungen, sowie seine und seiner Bürgen vollständigen Adressen einsenden.
Man sende die Zeugnisse an Journal, Sentinel, and Herald Editorial Department, One Norway Street, Boston 15, Massachusetts, U.S.A.
Zeugnisversammlungen
In den Kirchen der Christlichen Wissenschaft werden mittwochs Versammlungen abgehalten, in denen Zeugnisse von christlich-wissenschaftlichen Heilungen abgegeben werden. Jedermann ist herzlich eingeladen, diese Versammlungen sowie die Sonntagsgottesdienste zu besuchen. Angaben über Ort und Zeit sind in den Adreßlisten des Christian Science Journal und des Herold der Christlichen Wissenschaft zu finden.