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Aus der Januar 1957-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Die Einweihung eines Kirchengebäudes ist ein freudiges Ereignis. Sie bedeutet, daß alle Baukosten bezahlt sind und daß die Kirche oder Vereinigung keine Schulden mehr hat. Sie ist eine Anerkennung der Freigebigkeit und Selbstaufopferung, die dies möglich gemacht haben. Kircheneinweihung ist eine natürliche und heilige Entwicklung, die sowohl geistigen Fortschritt als auch materielles Wachstum anzeigen sollte.

In ihren Briefen an Zweigkirchen bringt unsere geliebte Führerin Mary Baker Eddy ihre Zustimmung zu Kircheneinweihungen zum Ausdruck. Eine dieser Erklärungen unserer Führerin wird im Christian Science Sentinel vom 14. Oktober 1905 angeführt. Mrs. Eddy billigte es jedoch nicht, eine Einweihung zu einer Angelegenheit der großen Öffentlichkeit zu machen. Es ist durchaus zulässig, das Ereignis einer Kircheneinweihung bekanntzumachen, doch eine besondere Art des Gottesdienstes sollte nicht abgehalten werden. Es können soviele Gottesdienste abgehalten werden, wie es wünschenswert erscheint, aber die übliche Ordnung der Sonntagsgottesdienste sollte beibehalten werden.

Das Handbuch Der Mutterkirche von Mrs. Eddy und das Christlich-Wissenschaftliche Vierteljahrsheft enthalten alles für jeden Sonntagsgottesdienst Erforderliche, und auf Seite 120 des Handbuchs ist unter der Überschrift „Notwendige Bekanntmachungen“ Vorsorge getroffen, daß alle wichtigen Bekanntmachungen für entsprechende Gelegenheiten verlesen werden. Sodann kann während des Sonntagsgottesdienstes, bei dem eine Kirche eingeweiht wird, ein kurzer Bericht über die Geschichte der Kirche von ihrer Gründung bis zur Einweihung vorgelesen werden.

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