[Nachdruck aus dem Christian Science Journal vom Januar 1966]
Im Handbuch Der Mutterkirche hat Mrs. Eddy festgelegt, daß „die Vereinigungen von Schülern gesinnungstreuer Lehrer ... jährlich zusammenkommen [sollen]“ (Art. XXVI Abschn. 6). Diese Satzung ist von großer Bedeutung für das geistige Wachstum der Schüler der Christlichen Wissenschaft, die Klassenunterricht gehabt haben.
Durch den Klassenunterricht erlangt ein Schüler der Christlichen Wissenschaft die Mitgliedschaft der Vereinigung, die aus den Schülern seines Lehrers besteht. Er kann seine Mitgliedschaft nicht auf eine andere Schülervereinigung übertragen, noch kann er in mehr als einer Vereinigung Mitglied sein, und er darf nur eine Schülerversammlung im Jahr besuchen. Wer noch nicht Klassenunterricht hatte, ist nicht berechtigt, einer Schülerversammlung beizuwohnen, und Schüler, auf die Artikel XXVI Abschnitt 8 des Kirchenhandbuchs zutrifft, dürfen erst dann eine Schülerversammlung besuchen, wenn sie noch einmal Klassenunterricht bei einem Lehrer von bewährtem Ruf gehabt haben.
Unter ungewöhnlichen Umständen mag ein Schüler eines gesinnungstreuen Lehrers glauben, seine eigene Schülerversammlung nicht besuchen zu können. Er kann dann darum bitten, an der Versammlung der Schüler eines anderen Lehrers teilnehmen zu dürfen (siehe Kirchenhandbuch, Art. XXVI Abschn. 7). Die Höflichkeit erfordert es, daß sich der Schüler als erstes mit seinem Lehrer in Verbindung setzt und von ihm Erlaubnis für diesen Zweck erbittet. Nach Erhalt dieser Erlaubnis steht es ihm frei, an den Lehrer, dessen Schülerversammlung er besuchen möchte, zu schreiben oder, falls der Lehrer abwesend ist, an das Geschäftskomitee der betreffenden Schülervereinigung, wobei er zum Ausdruck bringen sollte, daß er es mit Wissen seines Lehrers und mit dessen Zustimmung tue. Sollte er die Erlaubnis seines Lehrers nicht bekommen, so wäre es eine Angelegenheit individueller Demonstration seitens des Schülers, ohne diese Genehmigung eine Einladung von einem anderen Lehrer oder Geschäftskomitee zur Teilnahme an dessen Versammlung zu erhalten.
Da das Kirchenhandbuch keine Bestimmung enthält, daß die Mitglieder von zwei oder mehr Vereinigungen sich zusammenschließen können, kann die gesamte Mitgliedschaft einer Vereinigung nicht eingeladen werden, geschlossen die Jahresversammlung einer anderen Vereinigung zu besuchen, wie gering die Anzahl der Mitglieder jeder einzelnen auch sein mag. Wenn jedoch die Vereinigung eines gesinnungstreuen Lehrers aufgelöst ist, kann jedes einzelne Mitglied eine Einladung zur Teilnahme an einer anderen Schülerversammlung zu erhalten suchen. Ein laufendes Abkommen dafür sollte nicht getroffen werden, aber es kann Jahr für Jahr eine Einladung von derselben Vereinigung erbeten werden.
Ein Schüler, der Klassenunterricht gehabt hat und dessen Ehemann oder Ehefrau Lehrer der Christlichen Wissenschaft ist, darf in der Klasse oder bei der Arbeit für die Schülerversammlung assistieren, wenn der Lehrer es wünscht. Die Ehefrau oder der Ehemann darf nicht zusammen mit dem Lehrer auf dem Podium sein oder sich aktiv an den Versammlungen beteiligen. Sie können ihre eigene Schülerversammlung besuchen, aber keine andere, es sei denn, sie werden gebeten, eine solche zu leiten. Wenn der Lehrer aus irgendeinem Grunde die Versammlung seiner Schülervereinigung nicht leitet, darf der Ehemann oder die Ehefrau, falls sie nicht Mitglied der Vereinigung sind, die Versammlung nicht besuchen, es sei denn als Gast aufgrund einer Einladung. Wenn der Ehemann oder die Ehefrau als Gast teilnimmt, darf er oder sie keine andere Schülerversammlung besuchen.
Wenn ein Schüler, der Klassenunterricht gehabt hat und ein erfahrener Christlicher Wissenschafter ist (siehe Kirchenhandbuch, Art. XXVII Abschn. 2), die Einladung annimmt, die Jahresversammlung einer Schülervereinigung zu leiten, darf er während jenes Kalenderjahres keine Schülerversammlung leiten, selbst seine eigene nicht. Wenn er die Versammlung seiner eigenen Schülervereinigung leitet, darf er in jenem Jahr keine andere Schülerversammlung besuchen oder leiten; leitet er jedoch eine andere Schülerversammlung, darf er an seiner eigenen teilnehmen.
Es ist die jährliche Ausarbeitung einer Schülervereinigung, wen sie wählt und darum bittet, ihre Versammlung zu leiten. Jemand, der eine solche Einladung erhält, tritt damit nicht in eine bleibende Beziehung zu der Vereinigung. Das Geschäftskomitee, oder wer immer für die Wahl und Einladung verantwortlich ist, hat freie Hand, jedes Jahr dieselbe oder eine andere Person aufzufordern, der göttlichen Führung entsprechend. Es ist nicht weise, daß jemand die Schülerversammlungen derselben Vereinigung mehr als drei aufeinanderfolgende Jahre leitet. Ein Wechsel weckt größeres Interesse und erhält es aufrecht.
Jemand, der eine Schülerversammlung leitet, sollte nicht Kopien seiner Ansprache oder sonstiger Bemerkungen zirkulieren lassen. Er kann, wenn er möchte, beim Schriftführer der Schülervereinigung ein Exemplar seiner Ausführungen hinterlegen, so daß die Mitglieder der Vereinigung sie im Büro des Schriftführers lesen können. Unterthemen und Stellen aus der Bibel und den Schriften Mrs. Eddys, die er bei der Leitung der Schülerversammlung verwendet hat, um seine Ausführungen zu belegen, können allen Mitgliedern der Schülervereinigung zugänglich gemacht werden.
Der Ehemann oder die Ehefrau desjenigen, der gebeten wurde, eine Schülerversammlung zu leiten, kann auf Einladung teilnehmen, wenn er oder sie nicht bereits eine andere Schülerversammlung besucht hat oder besuchen wird.