[Nachdruck aus dem Christian Science Journal vom Januar 1966]
Im Handbuch Der Mutterkirche hat Mrs. Eddy festgelegt, daß „die Vereinigungen von Schülern gesinnungstreuer Lehrer ... jährlich zusammenkommen [sollen]“ (Art. XXVI Abschn. 6). Diese Satzung ist von großer Bedeutung für das geistige Wachstum der Schüler der Christlichen Wissenschaft, die Klassenunterricht gehabt haben.
Durch den Klassenunterricht erlangt ein Schüler der Christlichen Wissenschaft die Mitgliedschaft der Vereinigung, die aus den Schülern seines Lehrers besteht. Er kann seine Mitgliedschaft nicht auf eine andere Schülervereinigung übertragen, noch kann er in mehr als einer Vereinigung Mitglied sein, und er darf nur eine Schülerversammlung im Jahr besuchen. Wer noch nicht Klassenunterricht hatte, ist nicht berechtigt, einer Schülerversammlung beizuwohnen, und Schüler, auf die Artikel XXVI Abschnitt 8 des Kirchenhandbuchs zutrifft, dürfen erst dann eine Schülerversammlung besuchen, wenn sie noch einmal Klassenunterricht bei einem Lehrer von bewährtem Ruf gehabt haben.
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