Das Gebot: „Du sollst nicht ehebrechen“ (2. Mose 20:14) wurde im Alten Testament genauso stark hervorgehoben wie das Gebot, nicht zu töten. Ja, Ehebruch wurde im strengsten Sinne als das schwerste Vergehen angesehen (siehe 3. Mose 20:10), da es sich gegen die eigentliche Grundlage des Gemeinde- und Familienlebens richtete; und in gewissen Fällen schrieb das Gesetz vor, das Urteil durch das öffentliche Zu-Tode-Steinigen der betreffenden Personen auszuführen (siehe 5. Mose 22:23, 24).
Christus Jesus zögerte nicht, das siebente Gebot wörtlich zu zitieren; aber er erweiterte und vertiefte dessen Bedeutung, wobei er zeigte, daß dieses Gebot nicht nur auf physisch unmoralische Handlungen anzuwenden ist, sondern mit gleicher Gewalt auf unreine Gedanken, Pläne und begehrliche Blicke, die nur zu oft in solchen Handlungen enden (siehe Matth. 5:27, 28). Darüber hinaus deutete der Meister auch an, daß außergewöhnliche Maßnahmen sehr wohl erforderlich sein mögen, um die Reinheit aufrechtzuerhalten, die von dem moralischen Gesetz verlangt wird — Maßnahmen, die durch seinen Hinweis auf das Ausreißen eines Ärgernis schaffenden Auges oder Abhauen einer Ärgernis schaffenden Hand symbolisiert werden (siehe Verse 20 und 30).
Obgleich Jesus die Frau nicht verdammte, die nach Aussage der Schriftgelehrten und Pharisäer „im Ehebruch ergriffen“ war (Joh. 8:3), entschuldigte er nicht die Tat, die ihr zur Last gelegt wurde, sondern machte ihre Freilassung von ihrer Umwandlung abhängig. Seine Worte an sie lauteten: „Gehe hin und sündige hinfort nicht mehr“, während er gleichzeitig die Sünden und die Heuchelei ihrer Ankläger auf solch drastische Weise aufdeckte, daß sie ihre Klage gegen die Frau fallen ließen.
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