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Unechte Schriften werden gerichtlich verboten

Aus der November 1916-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Die Christlichen Wissenschafter, denen aus London, England, unechte, ihrem Titel nach aber angeblich offizielle Zeitschriften Der Mutter-Kirche zugegangen sind, dürften mit Interesse erfahren, daß am 27. Juli 1916 eine Klage der Verlagsgesellschaft der Christian Science in Boston, Mass., gegen Annie C. Bill et alii in England vor Gericht kam. Beim Verhör vor Richter Sargant im Kanzleigericht wurde im Namen der Kläger, für die Mr. A. I. Walter, K. C., und Mr. G. C. Kingsbury als Vertreter von Ashurst, Morris, Crisp & Co. erschienen, die Klage vorgebracht, daß von den Verklagten seit kurzem drei Zeitschriften in London herausgegeben würden, die nicht nur den Namen „The Christian Science Publishing Society“ als Namen ihres Verlags angenommen hätten, sondern auch die Titel der Zeitschriften der Kläger, nämlich „Christian Science Sentinel,“ „The Christian Science Journal“ und „The Christian Science Quarterly“ für ihre drei Zeitschriften in Anspruch nähmen.

Die Kläger beantragten ein vorläufiges Verbot; doch wurde in vorliegendem Fall beschlossen, die Verhandlung über diesen Antrag als den eigentlichen Prozeß anzusehen. Hierbei verpflichteten sich die Verklagten durch ihren Verteidiger, Mr. Sebastian, als Vertreter von Trower, Still & Co., sich in Verbindung mit irgendwelchen ihrer Schriften weder des Namens der Kläger noch der Namen besagter Zeitschriften der Kläger, noch irgendwelcher ähnlicher Namen zu bedienen, und die Farben der Zeitschriften nicht nachzuahmen. Die Verklagten wurden zu den Kosten der Kläger verurteilt.

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