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Die Freude das Erbrecht des Menschen

Aus der Dezember 1916-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Das Bewußtsein eines Christlichen Wissenschafters ist gleich einem lieblichen, stillen Garten, worin sich jeden Tag neue Gedankenknospen entfalten, von dem Tau des Glaubens genährt, von den Winden der Hoffnung erquickt und von dem warmen Sonnenschein der Liebe zu Leben und Schönheit erweckt. Wie die Welt jedes Jahr aus ihrem langen Winterschlaf erwacht, so erwachen auch die Sterblichen unter der belebenden Berührung der Wahrheit früher oder später aus ihrem Schlaf der materiellen Vorstellung, um mit Verwunderung gewahr zu werden, daß sie sich in einer neuen, herrlichen Welt befinden, nämlich im „neuen Himmel” und in der „neuen Erde,” wie Johannes sie sah. Die Tätigkeit, die die gefrorenen Bäche erschließt, die die Hecken mit grünen Girlanden behängt und der zarten Anemone ihr bescheidenes Lächeln entlockt, ist nur ein Teil jener großen geistigen Tätigkeit, welche „die Wüste und Einöde” des hungernden menschlichen Herzens in fruchtbares Land verwandelt, in ein Land der „Lust und Freude.”

Mrs. Eddy fragt: „Wer hätte nicht, wenn er den Verlust menschlichen Friedens fühlte, ein stärkeres Verlangen nach geistiger Freude gewonnen? ... Die Schmerzen der Sinne belehren uns gar bald, daß Sinnenlust sterblich, Freude aber geistig ist” (Wissenschaft und Gesundheit, S. 265). Und da die Freude geistig ist, so ist sie ein Teil des ewigen Erbrechts des Menschen. Gottes Idee hat das Recht, glücklich zu sein, denn sie ist sich des Vaters Willen stets bewußt und handelt in Übereinstimmung mit demselben. Es ist für einen Menschen ebenso natürlich, glücklich zu sein, wie für einen Vogel, zu singen. Die Freude ist ein geistiges Besitztum und ist daher unparteiisch und universell — eine stets gegenwärtige Wirklichkeit, ebenso unveränderlich und ewig wie das Gemüt, das sie erzeugt.

Was sagt nun das sterbliche Gemüt dazu? Natürlich widerspricht es kurzweg, geradeso wie es versucht, jede andre Wahrheit Lügen zu strafen. Es erklärt, Freude sei weit davon entfernt, allgemeines Eigentum zu sein, sondern sie sei vielmehr eine seltene Gabe, im Besitze weniger. Es besteht darauf, daß die Freude nicht zum normalen Zustand des Menschen gehöre, sondern unnatürlich sei. Es behauptet ferner, der Mensch lebe naturgemäß „kurze Zeit” und sei „voll Unruhe.” Hiob glaubte dies einst, aber es war, ehe er zwischen dem sterblichen und dem gottgeschaffenen, vollkommenen Menschen zu unterscheiden gelernt hatte. Die allgemeine Ansicht hat sich nicht viel geändert seit zu jener Zeit die verarmte Selbstgerechtigkeit, ihres teuersten Besitzes beraubt, im Staub und in der Asche saß und der falschen Teilnahme falscher Freunde Gehör schenkte.

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