Auf Grund der großen Anzahl von Anfragen in Betreff der Veränderungen im Redaktionnsstabe der Verlagsgesellschaft, fühlt sich der Verwaltungsrat veranlaßt, dem Felde gegenüber die volle Wahrheit bezüglich der Sachlage bekannt zu machen, da viele falsche Behauptungen aufgestellt und verbreitet worden sind. Und zwar tun wir dies, nicht weil diese Gerüchte eine nennenswerte Wirkung auf die große Zahl der Anhänger der Christlichen Wissenschaft in der ganzen Welt gehabt haben, sondern weil wir erfahren, daß an einzelnen Orten diese falschen Behauptungen, weil nicht von uns widersprochen, als wahr angenommen wurden.
Wir glauben nicht, daß eine nennenswerte Anzahl von loyalen Christlichen Wissenschaftern dazu überredet werden können, an einem Versuche teilzunehmen, Zeitschriften, die von Mrs. Eddy gegründet und benannt worden sind, zu schädigen, wenn nicht gar zu Grunde zu richten. Aber leider kann nicht geleugnet werden, daß ein solcher Plan von gewissen irre geleiteten Leuten entworfen worden ist.
Tatsächlich trug sich folgendes zu:
Vor vierzehn Tagen gaben die Redakteure des Journal und Sentinel ohne Kündigung ihre Stellungen auf.
In bezug auf die Füllung einer Vakanz in der Redaktion, sieht Artikel XXV, Abschnitt 4 des Kirchenhandbuches vor, daß Redakteure „durch Stimmeneinheit des Vorstands der Christlichen Wissenschaft und mit Genehmigung der Pastorin Emerita in ihrer eignen Handschrift“ erwählt werden „können.“ Artikel I, Abschnitt 3 des Kirchenhandbuches sieht vor, daß Redakteure in gleicher Weise erwählt werden „können“ („may be“ = „mögen“ im englischen Text). Diese Bestimmungen des Kirchenhandbuches können natürlich nicht mehr genau befolgt werden. Die handschriftliche Zustimmung der Pastorin Emerita kann nicht mehr erlangt werden; und bis die Frage, ob Mrs. Knott oder Mr. Dittemore Direktoren sind, entschieden ist, ist die Zustimmung des Vorstands „durch Stimmeneinheit“ nicht erhältlich. Seitdem Mrs. Eddys Zustimmung nicht mehr zu erlangen war, sind alle Ernennungen durch gegenseitige Vereinbarung des Vorstands und des Verwaltungsrates welche beide die zu Redakteuren ausersehenen Persönlichkeiten bestätigten, erfolgt.
Nach Rücktritt der Redakteure war der Verwaltungsrat gezwungen, sofort zu handeln, damit die Veröffentlichung des Journal und Sentinel nicht unterbrochen werde. Auf den Wunsch des Verwaltungsrates nahmen daher Mr. Dixon und Mr. Paine vom Monitor ihre vorläufige Ernennung zu Redakteuren an. Der Verwaltungsrat benachrichtige sofort die Direktoren von diesen Ernennungen. Da die Direktoren sie aber nicht billigten, forderte sie der Verwaltungsrat auf, Personen namhaft zu machen, die ihnen genehm seien. Die Direktoren lehnten es aber ab, eine Auswahl zu treffen mit der angeblichen Begründung, daß der inhibitorische Gerichtserlaß des schwebenden Prozesses dies unmöglich mache.
Das Feld sollte aber wissen, daß dieser Gerichtserlaß die Zusammenarbeit der Direktoren mit dem Verwaltungsrat nicht verhindert. Wiewohl er die Direktoren darin von Handlungen abhält, die geeignet wären, die Geschäfte der Verlagsgesellschaft in irgendwelcher Weise zu schädigen, behindern oder gar zunichte zu machen, so könnte doch natürlich ihre Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrate in der Auswahl von Redakteuren durchaus nicht als etwas derartiges aufgefaßt werden.
Unter diesen Umständen gehen die Zeitschriften dem Felde zu mit Mr. Dixon und Mr. Paine als stellvertretendem Redakteur bzw. Mitredakteur, und zwar unter vorläufiger Anstellung als solche. Das bedeutet natürlich für diese Herren beträchtliche persönliche Unannehmlichkeiten. Sie nehmen aber diese weitere Verantwortlichkeit auf sich, damit die Zeitschriften, gegründet und inspiriert von Mrs. Eddy, nicht zu Grunde gehen. Der einzige andere Ausweg, der dem Verwaltungsrat offen blieb, wäre der gewesen, den Druck der Zeitschriften einzustellen. Eine solche Maßnahme würde aber für jeden Christlichen Wissenschafter, der Mrs. Eddy Loyalität bewahrt, undenkbar sein. Hätte der Verwaltungsrat dies geschehen lassen, so wäre er dem großen Vertrauensamte abtrünnig geworden, das Mrs. Eddy erschuf.
26. März 1920.
