Schatzmeister Der Mutter-Kirche
Kopfsteuer:— Die in Artikel VIII, Abschnitt 13, des Kirchenhandbuches vorgesehene Kopfsteuer der Mitglieder Der Mutter-Kirche ist am 1. Juni fällig, kann jedoch zu jeder beliebigen Zeit des Jahres entrichtet werden. Die Kopfsteuer der im November aufgenommenen Mitglieder wird vom vorhergehenden Juni, das heißt, vom Anfang des Kirchenjahres an, berechnet. Übersteigt die eingesandte Summe den zum Ausgleich des Kontos notwendigen Betrag, und vermerkt der Sender nichts Gegenteiliges, so wird ihm dieser Überschuß für das laufende Jahre gutgeschrieben.
Beiträge für die „Christian Science Benevolent Association,“ sowie den Allgemeinen Fonds und den Fonds für Grundeigentum Der Mutter-Kirche, sind willkommen.
Man adressiere die Zahlungen gefälligst an Edward L. Ripley, Treasurer, 236 Huntington Avenue, Boston 17, Mass., U.S.A.
Schriftführer Der Mutter-Kirche
Korrespondenz wegen Mitgliedschaft in Der Mutter-Kirche richte man gefälligst an: Clerk of The Mother Church, 236 Huntington Avenue, Boston 17, Mass., U.S.A. An gleicher Stelle sind auch die Formulare für Aufnahme-Gesuche erhältlich.
Vorstand der Christlichen Wissenschaft
Alle für den Vorstand der Christlichen Wissenschaft bestimmte Korrespondenz adressiere man gefälligst an The Christian Science Board of Directors, 105 Falmouth Street, Boston 17, Mass., U.S.A., und nicht an Einzelpersonen.
Aufsätze und Heilungszeugnisse
Von Mitgliedern Der Mutter-Kirche verfaßte Aufsätze und gute Heilungszeugnisse von solchen, die in der Christlichen Wissenschaft Heilung gefunden haben, sind zur Prüfung auf der Redaktion stets willkommen. Es wird gebeten Manuskripte, deren Veröffentlichung im Journal, Sentinel, Herold der Christian Science und im Héraut de Christian Science gewünscht wird,— handle es sich um Aufsätze, Gedichte, Heilungszeugnisse, oder darauf bezügliche Korrespondenz,— nicht an Einzelpersonen sondern an: Editorial Department, The Christian Science Publishing Society, Boston 17, U.S.A., zu adressieren.