Kirchenmitgliedschaft
Mitgliedschaft in Der Mutterkirche, verbunden mit Mitgliedschaft in einer ihrer Zweigkirchen, bietet Gelegenheit zur Teilnahme an der weltweiten, heilenden und erlösenden Wirksamkeit der Christlichen Wissenschaft in der von ihrer Entdeckerin und Gründerin Mary Baker Eddy vorgesehenen Weise. Gesuche um Aufnahme in Die Mutterkirche können jederzeit eingesandt werden. Zweimal im Jahr werden die Aufnahmegesuche vom Vorstand der Christlichen Wissenschaft geprüft, in Übereinstimmung mit Artikel XIII, Abschnitt 2, des Handbuches Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy.
Der nächste Aufnahmetermin ist am 4. Juni 1954. Gesuche, die zu dieser Zeit berücksichtigt werden sollen, müssen den Schriftführer spätestens am 3. Mai 1954 erreicht haben.
Gesuchsformulare und Auskunft über Kirchenmitgliedschaft sind in den christlich-wissenschaftlichen Lesezimmern erhältlich, sowie bei den im Christian Science Journal angegebenen Ausübern und den Schriftführern der Zweigkirchen und Vereinigungen, oder auch beim Schriftführer Der Mutterkirche, Gordon V. Comer, Clerk, 107 Falmouth Street, Boston 15, Massachusetts, U.S.A.
Das Bestätigen einer Bewerbung um Mitgliedschaft
Es ist ein Vorrecht, in Übereinstimmung mit dem Handbuch Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy, einen Bewerber um Mitgliedschaft in Der Mutterkirche zu befürworten.
Der Befürworter bürgt für die geistige Lauterkeit des Bewerbers und für seine Reife zur Mitgliedschaft in Der Mutterkirche.
Es ist die Verpflichtung des Befürworters — nicht die des Bewerbers — die Mitunterschrift des Gegenzeichnenden, der den Titel C.S.B. tragen muß, zu beschaffen. Wenn ein Befürworter Klassenunterricht von einem Lehrer der Christlichen Wissenschaft gehabt hat, wird sein Lehrer sicher gern gegenzeichnen. Sollte der Lehrer aus irgendeinem Grunde nicht zu erreichen sein, so ist es das Vorrecht des Befürworters, sich mit einem anderen Lehrer bekannt zu machen. Das mag auf verschiedene Weise geschehen; er kann sich z. B. durch den Schriftführer seiner eigenen Schülervereinigung eine Bescheinigung ausstellen lassen, die seine rechtmäßige Zugehörigkeit zu der Schülervereinigung nachweist. Es ist anzunehmen, daß ein solches Schreiben zur Einführung bei dem Lehrer genügt und ihm die Sicherheit gibt, das Gesuch mit gutem Gewissen gegenzeichnen zu können.
Jedes Mitglied Der Mutterkirche kann das Aufnahmegesuch eines Bewerbers befürworten; hat er noch nicht am Klassenunterricht eines Lehrers der Christlichen Wissenschaft teilgenommen, dann ist es ratsam, mit einem Lehrer in Verbindung zu treten, um die Gegenzeichnung zu erhalten. Dies kann in verschiedener Weise erreicht werden. Ein Einführungsschreiben von dem Schriftführer einer Zweigkirche, an den Gegenzeichnenden gerichtet, wird dafür genügen.
Der ordnungsgemäße Hergang einer Bewerbung um Mitgliedschaft ist folgender: Der Bewerber übergibt sein unterschriebenes Aufnahmegesuch dem Befürworter; der Befürworter verschafft sich die Gegenzeichnung, und der Gegenzeichnende schickt das Gesuch dem Schriftführer Der Mutterkirche ein. Wenn die Bewerbung befürwortet und gegengezeichnet ist, braucht sie nicht wieder an den Bewerber zurückzugehen.
Es ist gut, wenn sich die Befürworter bewußt bleiben, daß sie für die allgemeine Reife des Bewerbers um Mitgliedschaft bürgen. Sollten ungewöhnliche Fragen in Verbindung mit der Bewerbung auftauchen, so sollten sie dem Schriftführer Der Mutterkirche zur Erledigung übergeben werden; er wird sie, der üblichen Handhabung entsprechend, dem Vorstand der Christlichen Wissenschaft vorlegen, der die endgültige Entscheidung über Aufnahmegesuche trifft.
Da der Gegenzeichnende für den Befürworter bürgt, braucht er den Bewerber nicht persönlich zu kennen. Er wird darüber wachen, daß die Bewerbung genau ausgefüllt ist und zusammen mit dem Fragebogen eingeschickt wird. Sollte eine nur unbedeutende Auslassung auf dem Fragebogen vorgekommen sein, so kann die Vervollständigung dem Schriftführer Der Mutterkirche überlassen werden.
