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Demokratische Kirchenverwaltung

Aus der April 1956-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


In dem Buch „Twelve Years with Mary Baker Eddy“ (Zwölf Jahre mit Mary Baker Eddy) wird ein Zwischenfall erwähnt, der für die Mitglieder der christlich-wissenschaftlichen Zweigkirchen von besonderem Interesse ist. Der Verfasser Irving C. Tomlinson erzählt hier, daß in der Stadt, wo Mrs. Eddy damals wohnte, eine Kirche gegründet wurde, und daß verschiedene erfahrene Anhänger der Christlichen Wissenschaft, zu denen auch er gehörte, die Statuten für die neue Kirche verfaßten. Diese sahen vor, daß beinahe alle Kirchengeschäfte von einem Verwaltungsrat besorgt werden sollten — was den Mitgliedern nur wenig Recht und Stimme in den Angelegenheiten ihrer Kirche einräumte.

Als diese Statuten Mrs. Eddy zur Genehmigung unterbreitet wurden, sandte sie dieselben als ungeeignet zurück, indem sie erklärte, sie seien zu sehr dem Vorbilde Der Mutterkirche nachgebildet und die Verwaltung Der Mutterkirche könnte keineswegs als Vorbild für die Zweigkirchen dienen. Der Bericht fährt fort: „Neue Statuten wurden dann ausgearbeitet, welche die Kirchenverwaltung in die Hände der Kirchenmitglieder legten, die den Verwaltungsrat wählen und alle wichtigen Fragen selbst entscheiden sollten. In der Zeit zwischen einer Kirchenversammlung und der andern sollte der Verwaltungsrat die Angelegenheiten der Kirche leiten; doch die Kirche sollte, so wünschte es Mrs. Eddy, eine demokratische Verfassung haben.“ Es wird berichtet, daß Mrs. Eddy diese neuen Statuten genehmigte.

Im Handbuch Der Mutterkirche erklärt Mrs. Eddy, daß die Verwaltung aller Zweigkirchen demokrstisch sein sollte, und in ihrem Werk „The First Church of Christ, Scientist, and Miscellany“ (Die Erste Kirche Christi, Wissenschafter, und Verschiedenes, S. 247) schreibt sie: „Die, Magna Charta‘ der Christlichen Wissenschaft bedeutet viel, multum in parvo — alles in einem und eines in allem. Sie vertritt die unveräußerlichen, allumfassenden Rechte der Menschen. Ihre im wesentlichen demokratische Regierung erfolgt mit der allgemeinen Zustimmung der Regierten, worin und wodurch der von seinem Schöpfer regierte Mensch sich selber regiert.“

Der Verwaltungsrat oder Vorstand einer Zweigkirche sucht nicht, den anderen Kirchenmitgliedern eine autokratische Herrschaft aufzuerlegen. Obwohl er notwendigerweise die ihm anvertrauten Kirchenangelegenheiten erledigen und gewisse Entscheidungen treffen muß, bringt er wichtige Angelegenheiten vor die Mitgliederversammlungen, wo die entsprechenden Probleme erörtert und durch Abstimmung entschieden werden können.

Eine Einladung zur Mitgliederversammlung einer Zweigkirche könnte in den folgenden Bibelworten ausgedrückt werden (Jes. 1:18): „So kommt denn und laßt uns miteinander rechten.“ Bei diesen Kirchenversammlungen hat das individuelle Kirchenmitglied das Recht, seine Meinung frei zu äußern, um in konstruktiver Weise zu irgendeiner Frage, die erörtert wird, Stellung zu nehmen und seiner ehrlichen Überzeugung gemäß zu stimmen. Die durch Mehrheitsbeschluß erreichten Entscheidungen mögen nicht immer die besten oder die weisesten sein. Doch alle in der Minorität können, selbst wenn sie die Mehrheitsentscheidungen bereitwillig annehmen, immer daran festhalten, daß die Liebe, das göttliche Prinzip, auf dem die wahre Kirche aufgebaut ist, immer gegenwärtig ist, um in den Kirchenangelegenheiten harmonisierend zu wirken, wenn dies nötig ist.

Wenn alle Entscheidungen betreffs der Angelegenheiten einer Zweigkirche vom Kirchenvorstand getroffen würden und die Mitglieder wenig Anteil an der Leitung ihrer Kirche hätten, so könnte sich ein falsches Gefühl von Harmonie entwickeln, ein scheinbares: „‚Friede! Friede!‘, und ist doch nicht Friede“ (Jer. 6:14). In einer gewissen Zweigkirche, wo die Kirchenangelegenheiten gewöhnlich nicht in den Mitgliederversammlungen erörtert wurden, und wo es selten zu einer Abstimmung kam, außer für die Wahl der Kirchenbeamten, trat ein allmählicher Wandel ein. Die Kirchenverwaltung begann, sich immer mehr den demokratischen Grundsätzen anzupassen. Als es offenbar wurde, daß einige Fenster der Kirche ausgebessert und verstärkt werden mußten, und daß dies eine ganz erhebliche Auslage für eine kleine Kirche bedeuten würde, berief der Schriftführer eine Kirchenversammlung ein, um den Wunsch und Willen der Mitglieder in dieser Angelegenheit festzustellen. Die Abstimmung erbrachte den einstimmigen Beschluß, daß die Reparaturen unverzüglich vorgenommen werden sollten, und großzügige Beiträge gingen sofort dafür ein. Die Arbeit entfaltete sich harmonisch und zeigte gute Resultate. Außerdem brachten unerwarteterweise zwei Versicherungsverträge beinahe genug Mittel ein, um die ganzen Unkosten der Fensterreparaturen zu decken. Die ser zeigt, daß geordnetes, demokratisches Verfahren in Kirchenangelegenheiten Zusammenarbeit und Harmonie fördert.

Das demokratische Verfahren bei Mitgliederversammlungen bildet einen guten Prüfstein für das geistige Verständnis des einzelnen Kirchenmitgliedes. Wenn ein Mitglied manchmal versucht ist, Bitterkeit, Neid, Unduldsamkeit, Selbstgerechtigkeit, Groll, oder ein Gefühl erlittener Ungerechtigkeit zu hegen, so sollte es sich klarmachen, daß solche Irrtümer nicht in Übereinstimmung stehen mit der Religion, zu der es sich bekennt, und sollte sich bestreben, diese Gefühle zu überwinden durch die Demonstration seiner wahren geistigen Selbstheit, die als Ebenbild Gottes unwandelbar liebevoll, harmonisch, rein und vollkommen ist.

Der geistig erleuchtete Christliche Wissenschafter erkennt, daß Trennung und Zwietracht zwischen Kirchenmitgliedern dem Wirken des tierischen Magnetismus entstammt, dem Widerchrist, und er überwacht daher sorgfältig seine Gedanken über die Kirche und die Kirchenmitglieder. Er bemüht sich, jederzeit die richtige Anschauung vom Menschen als der vollkommenen Idee des Gemüts im Auge zu behalten, sowie den geistigen Begriff von „Kirche“, wie Mrs. Eddy ihn in ihrer Definition in „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift“ (S. 583) gibt: „Der Bau der Wahrheit und Liebe; alles, was auf dem göttlichen Prinzip beruht und von ihm ausgeht.“

Die Ermahnung des Paulus an die Christen in Ephesus ist immer noch zeitgemäß (Eph. 4:1–3): „So ermahne nun euch ich Gefangener in dem Herrn, daß ihr wandelt, wie sich's gebührt eurer Berufung, mit der ihr berufen seid, mit aller Demut und Sanftmut, mit Geduld, und vertraget einer den andern in der Liebe und seid fleißig, zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens.“ Eine Wissenschafterin, die sich anschickte, an einer Geschäftssitzung ihrer Zweigkirche teilzunehmen, merkte, wie sehr sie hoffte, daß ein gewisses Mitglied, das sie für ziemlich herrschsüchtig hielt, nicht für ein Amt in der Kirche gewählt werden würde. Doch sogleich erinnerte sie sich an die Erklärung in der „Regel für Motive und Handlungen“ im Kirchenhandbuch (Art. VIII, Abschn. „Weder Feindseligkeit noch rein persönliche Zuneigung sollte der Antrieb zu den Beweggründen und Handlungen der Mitglieder Der Mutterkirche sein.“ Die Wissenschafterin erkannte, daß sie solche Gedanken falscher, persönlicher Art zum Schweigen bringen und für die Mitglieder stimmen sollte, die am besten für die verschiedenen Ämter geeignet sein würden.

Die Gegenwart einer gewissen Feindseligkeit in unserem Denken mag leichter zu entdecken sein als die „rein persönliche Zuneigung“, doch in der obigen Ermahnung werden beide zusammen als gleich ungeeignet für den Fall klassifiziert. Wenn wir uns überlegen, für wen wir uns bei den Kirchenwahlen entscheiden sollten, so darf unsere persönliche Zuneigung zu einem Kirchenmitglied nicht unsere Entscheidung beeinflussen. Was uns vielmehr bestimmen sollte, muß die Frage sein, ob der zu wählende Kirchenbeamte ein ernster treuer Anhänger der Christlichen Wissenschaft und ein regelmäßiger Besucher der Gottesdienste ist, und ob er die Wahrheiten dieser Religion in seinem täglichen Leben betätigt. Denn Kirchenbeamte, die diese Qualifikationen besitzen, können viel zu der richtigen und harmonischen Verwaltung einer Zweigkirche beitragen.

In dem Maße, wie der Christliche Wissenschafter liebevoll und gewissenhaft Anteil nimmt an der demokratischen Verwaltung der Zweigkirche, der er angehört, trägt er dazu bei, die Funktionen der Kirche zu erfüllen, die unsere Führerin im zweiten Teil ihrer Definition von „Kirche“ in folgender Weise beschreibt: „Die Kirche ist diejenige Einrichtung, die den Beweis ihrer Nützlichkeit erbringt, und die das Menschengeschlecht hebt, das schlafende Verständnis aus materiellen Annahmen zum Erfassen geistiger Ideen und zur Demonstration der göttlichen Wissenschaft erweckt und dadurch Teufel oder Irrtum austreibt und die Kranken heilt.“

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