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Eignung für Kirchenämter

Aus der April 1957-Ausgabe des Herolds der Christlichen Wissenschaft


Wenn Kirchenbeamte von den Mitgliedern gewählt oder eine Ernennung vom Vorstand einer Zweigkirche oder Vereinigung getroffen werden soll, so muß die wichtigste Frage immer die bleiben: Ist der Kandidat geistig geeignet für die Aufgabe, mit der er betraut werden soll? Das Hauptziel all derer, die mit Kirchenwahlen und Ernennungen zu tun haben, besteht darin, diejenigen zu erwählen, die durch konsequente Treue gegenüber den Lehren unserer geliebten Führerin Mary Baker Eddy und durch echte christliche Lebensführung aufrichtige Beweise ihrer Tauglichkeit erbracht haben. Nur wenn wir in selbstloser Weise Gedanken und Handlungen dem göttlichen Zweck der Kirche in der Christlichen Wissenschaft weihen, können wir die Wahrheit jener Worte Mrs. Eddys beweisen (Wissenschaft und Gesundheit, S. 455): „Der Allweise verleiht Sein höchstes Pfand nicht einem Unwürdigen. Wenn Er einen Boten bevollmächtigt, so ist es einer, der Ihm geistig nahe steht.“

Jede Zweigkirche und Vereinigung bestimmt durch ihre eigenen demokratischen Verfahren die Bedingungen, die für die verschiedenen Kirchenämter erforderlich sind. Notwendigerweise wird jeder Zweig Richtlinien aufstellen, die den verfügbaren Hilfsquellen an Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechen. Das Handbuch Der Mutterkirche von Mrs. Eddy (Art. VIII, Abschn. 6) fordert, daß alle Leser der Zweigkirchen Mitglieder Der Mutterkirche seien.

In den Statuten der Zweigkirchen und Vereinigungen findet man gewöhnlich die Bestimmung, daß die Mitglieder ihres Kirchenvorstandes ebenfalls Mitglieder Der Mutterkirche sein sollten. Zweigkirchenmitglieder, die noch nicht das Vorrecht haben, Mitglieder in der Elternkirche zu sein, werden natürlicherweise ihr Augenmerk darauf richten, dadurch gestärkt zu werden, daß sie die notwendigen Schritte tun, um so bald wie möglich diese Mitgliedschaft zu erlangen.

Wenn die Anzahl der verfügbaren Kirchenarbeiter klein ist, ist es nicht immer weise und nicht einmal möglich, auf Klassenunterricht als eine Vorbedingung für das Unterrichten in der Sonntagsschule oder den Dienst als Bibliothekar des Lesezimmers zu bestehen. Klassenunterricht ist eine unschätzbare Hilfe für den Kirchenarbeiter, doch hat es sich erwiesen, daß das Bekleiden von Ämtern, bei denen er kein unbedingtes Erfordernis war, das Kirchenmitglied zu der Erkenntnis brachte, wie sehr es dieses verieften Verständnisses bedurfte, das durch systematisches Klassenstudium erlangt werden kann. In vielen Zweigen ist es nicht möglich, alle Stellen als Order, Sonntagsschulbeamte, Arbeiter in der Schriftenverteilung und anderen Unternehmungen mit Mitgliedern zu besetzen, die schon Klassenunterricht gehabt haben. Auch hier können diejenigen, die diese Stellungen innehaben, ermutigt werden, ihre eigene individuelle Demonstration der Führung in dieser wichtigen Frage zu machen. Es ist schon häufig vorgekommen, daß jemand, der erst gerade die Sonntagsschule verlassen hatte, obwohl er noch keinen Klassenunterricht gehabt hatte, sich als geistig tauglich erwies, in einer Klasse junger Sonntagsschüler zu unterrichten.

Der Klassenunterricht, wie er von unserer Führerin im Kirchenhandbuch vorgesehen wurde, bietet reiche Gelegenheit für geistiges Wachstum und Demonstration. Wenn er als Ergebnis ernsten Gebetes und treuen Gehorsams gegenüber der „Richtschnur für Beweggründe und Handlungen“ (Art. VIII, Abschn. 1) aufgenommen wird, so bringt Klassenunterricht unermeßliche Segnungen. Doch wie alle Gnaden des Geistes, so muß auch dieser Schritt das Ergebnis individueller Demonstration sein; und es würde daher unweise sein, diesen Schritt des Wachstums zu erzwingen, indem man ihn zu einem unbedingten Erfordernis für Wahl oder Ernennung zu Kirchenämtern macht.

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