Es ist sehr wohl bekannt, daß die Elternschaft weit mehr in sich schließt als nur die Tatsache, daß man ein Kind hat. Das bringt die Frage mit sich: Welche Beziehung besteht zwischen Jugendvergehen und den Vergehen der Erwachsenen? Man macht sich eines Vergehens schuldig, wenn man versäumt, seine Pflicht zu erfüllen, ob man nun ein Jugendlicher oder ein Erwachsener ist. Ein Vergehen schließt Pflichtverletzung, Versagen, Nachlässigkeit ein. In den Sprüchen heißt es: „Wie man einen Knaben gewöhnt, so läßt er nicht davon, wenn er alt wird“ (Spr. 22:6).
Das zweite der Zehn Gebote bezieht sich auf die Götzenanbetung. Es verbietet das Errichten oder Anbeten von Götzenbildern. Daraus kann man folgern, daß Kinder nicht vergöttert, sondern der Fürsorge Gottes anvertraut werden sollten. Das Verhältnis, das die Eltern zu Gott haben, wirkt sich in hohem Maße auf das Wohlbefinden ihrer Kinder aus. Eine Schlußfolgerung, die man hieraus ziehen könnte, ist die: in dem Maße, wie wir unseren Verpflichtungen Gott gegenüber nachkommen, werden unsere Kinder die Vorschriften des fünften Gebotes befolgen (2. Mose 20:12): „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, gibt.“
Mrs. Eddy beantwortet die Frage: „Welche Forderungen stellt die Wissenschaft der Seele?“ zum Teil wie folgt: „Die erste Forderung dieser Wissenschaft ist:, Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.‘ Dieses mir ist Geist. Daher bedeutet dieses Gebot: Du sollst keine Intelligenz, kein Leben, keine Substanz, keine Wahrheit, keine Liebe haben, außer der, die geistig ist“ (Wissenschaft und Gesundheit, S. 467). Wenn wir die Materie als Wirklichkeit annehmen, übertreten wir das erste Gebot, weil wir die Allheit des Geistes leugnen.
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