Im Verlauf eines Arbeitstages erfahren Ausüber der Christlichen Wissenschaft wahrscheinlich viele Einzelheiten über das persönliche Leben ihrer Patienten. Einiges von dem, was ihnen erzählt wird, mag ihnen seltsamer als ein Roman erscheinen. Verwickelte Probleme, die mit der Ehe und der Familie zu tun haben, Geschäftsintrigen, persönliche Hoffnungen, Ängste, Unsicherheiten, Reue, Schwierigkeiten, die mit der Kirche, dem Heim, dem Büro und Beziehungen zu der Nachbarschaft verbunden sind — sogar das Eingeständnis einer Gesetzesübertretung —, mögen dazu gehören. Und die Ausüber müssen all diese Einzelheiten strikt für sich behalten und dürfen nicht die kleinste Einzelheit an irgend jemanden weitergeben.
Mrs. Eddy hat im Handbuch Der Mutterkirche durch eine Kirchensatzung mit der Überschrift „Ausüber und Patienten“ die Regel der Verschwiegenheit für ihre Kirche festgelegt. Der erste Absatz lautet:
„Den Mitgliedern dieser Kirche sollen alle Privatmitteilungen seitens ihrer Patienten heilig sein; desgleichen alle Auskunft, die sie aufgrund der Beziehung eines Ausübers zum Patienten erhalten mögen. Wer dem zuwiderhandelt, soll von der Kirche zur Rechenschaft gezogen werden.“ Handb., Art. VIII Abschn. 22;
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