Wenn wir etwas tiefer ins menschliche Leben blicken, so finden wir, daß dessen Fehler und tragische Ereignisse zum großen Teil auf ein im Bewußtsein zurückgebliebenes Gefühl von erlittenem Unrecht zurückzuführen sind. Dieses Gefühl erzeugt Groll und strebt nach Wiedervergeltung. Gedankenzustände solcher Art enden in Sünde und Krankheit, und wenn sie nicht beizeiten berichtigt werden, führen sie unter Umständen zu Unglück und Verbrechen. Es ist daher nötig, daß die Menschheit ihren Begriff von Gerechtigkeit genau prüfe und eine Denktätigkeit übe, vermöge deren ein Gefühl des erlittenen Unrechts schnell überwunden werden kann. Hierbei handelt es sich weniger darum, ob der geschädigte Teil einen gerechten Grund zum Groll hat, ob eine Beleidigung, eine Schädigung, ein Unrecht vorliegt oder nicht. Es fragt sich vielmehr: frommt es dem Betreffenden, sich fernerhin dem Wahn hinzugeben, daß ihm ein Unrecht zugefügt worden sei?
Metaphysisch gedeutet ist ein solcher Zustand des Grolls ein Zugeständnis, daß das vermeintlich erlittene Unrecht wirklich, mächtig und wirksam sei. In den meisten Fällen wird mit diesem Zugeständnis jemand als Täter des zugefügten Übels bezeichnet, wozu dann der beharrliche Gedanke kommt, daß der geschädigte Teil deswegen leiden müsse.
Wer mit den Folgen des falschen Denkens auf das menschliche Leben und den menschlichen Körper bekannt ist, wird den schädlichen Einfluß des Grolls ohne weiteres erkennen. Die Gewohnheit, im Bewußtsein ein Gefühl des Gekränkt- oder Geschädigtseins zurückzubehalten, ist dazu angetan, den Betreffenden selber zum Übeltäter zu machen. Es sei denn, er habe die Beleidigung oder das Unrecht vergeben, so wird es ihn weiter plagen und schmerzen. Wer also glaubt, ein Unrecht erlitten zu haben, möge er auch nach menschlichen Begriffen zu dieser Annahme berechtigt sein, muß zu seinem eignen Schutz das zugefügte Unrecht vergeben, d. h. es unwirklich machen.
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