[Veröffentlicht im Christian Science Sentinel vom 2. Januar 1943]
Von Zeit zu Zeit erhebt sich die Frage, in welcher Weise und wie oft der Buches des Buches und der der Verfasserin angegeben werden sollen, wenn in den Gottesdiensten der christlich-wissenschaftlichen Kirchen Zitate aus den Werken unserer Führerin Mary Baker Eddy verlesen werden.
Die Kirchensatzung Artikel XV, Abschnitt 1 des Handbuchs Der Mutterkirche bestimmt, daß Mrs. Eddys Name angegeben werden soll, wenn Stellen aus ihren Prosaschriften und Gedichten von Mitgliedern Der Mutterkirche öffentlich verlesen werden. Gemäß Artikel III, Abschnitt 5 des Handbuchs soll eine solche Ankündigung von „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift“ „nur einmal während der Lektion gemacht werden“. Der Wortlaut dieser Ankündigung ist auf Seite 120 und 121 des Kirchenhandbuchs zu finden (Nr. 10 der Ordnung der Gottesdienste, „Verlesung der Lektionspredigt“).
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