Bekanntmachung
Der Verwaltungsrat der Christlich-Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft gibt hiermit bekannt, daß Helen Appleton, C.S., aus Boston, Massachusetts, zum Mitglied dieses Verwaltungsrates gewählt worden ist. Diese Wahl wurde von dem Vorstand der Christlichen Wissenschaft genehmigt.
Fräulein Appleton tritt an die Stelle der verstorbenen Elizabeth McArthur Thomson, C.S.B., die, neben ihrem Wirken als Lehrerin und Ausüberin der Christlichen Wissenschaft, über elf Jahre lang dem Verwaltungsrat ihre treuen Dienste widmete. Bevor Frau Thomson dieses Amt übernahm, gehörte sie dem Vortragsrat der Christlichen Wissenschaft an.
Fräulein Appleton wurde in Boston, Massachusetts, geboren. Sie besuchte dort und außerhalb Bostons öffentliche und private Schulen. Sie legte ihre Abgangsprüfung an der Leland-Powers-Theaterschule ab, wo sie später unterrichtete und schließlich Fakultätsleiterin wurde. Sie gab diese Arbeit dann auf, um sich ausschließlich der Ausübung der Christlichen Wissenschaft zu widmen.
Fräulein Appleton befaßte sich seit ihrer frühesten Jugend mit der Christlichen Wissenschaft. Sie besuchte eine christlich-wissenschaftliche Sonntagsschule und wurde schon früh Mitglied einer Zweigkirche Christi, Wissenschafter. Sie trat Der Mutterkirche bei und hatte dann den ersten Klassenunterricht. Fräulein Appleton gehörte dem Vorstand Erster Kirche Christi, Wissenschafter, Wellesley, Massachusetts, an und war in dieser Kirche auch Zweite Leserin und Vorsteherin der Sonntagsschule.
Im Jahre 1948 wurde Fräulein Appleton zum Mitglied des Vortragsrates ernannt. Sie bekleidete dieses Amt bis sie im Juni 1950 das Amt der Zweiten Leserin Der Mutterkirche übernahm, was sie bis Juni 1953 innehatte. Danach wurde sie erneut in den Vortragsrat gewählt, dem sie bis jetzt angehört hat.
Vorträge in Europa
Es wird den Kirchen und Vereinigungen in Großbritannien und Irland sowie denen auf dem Kontinent hiermit folgendes in Erinnerung gebracht: Die Gesuche um Vorträge der einzelnen Kirchen müssen von deren Schriftführern im Juni eingesandt werden, möglichst umgehend nach Bekanntgabe der Vortragenden, die für diese Länder bestimmt sind; d.h. also, nach der Jahresversammlung Der Mutterkirche, doch spätestens bis zum 1. Juli. Die Kirchen und Vereinigungen, die Vorträge im Juli und August wünschen, sollten sich so bald wie möglich mit dem christlich-wissenschaftlichen Vortragsrat in Verbindung setzen.
Es wäre gut, wenn diese Kirchen und Vereinigungen beim Ernennen ihrer Vortragsausschüsse berücksichtigten, daß es den Mitgliedern dieser Ausschüsse möglich sein muß, auch im Juli und August miteinander in Verbindung zu treten.
Die Vortragslisten können nicht abgeschlossen werden, bevor alle diesbezüglichen Wünsche eingegangen sind. Zeitig eingesandte Gesuche tragen viel bei zu einer raschen und harmonischen Erledigung und Zusammenstellung der einzelnen Daten. Dies schließt jedoch nicht aus, daß auch gelegentlich ein besonderer Wunsch berücksichtigt werden kann, falls dies notwendig werden sollte.
