Zur Beachtung
Von dem Vorstand der Christlichen Wissenschaft
Alle für den Vorstand der Christlichen Wissenschaft bestimmten Briefe sende man an The Christian Science Board of Directors, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts, USA 02115, nicht an Einzelpersonen.
Mitteilungen über Vorträge
Um ein rechtzeitiges Erscheinen der Mitteilungen über Vorträge im deutschen und französischen Herold zu sichern, sollten die Schriftführer ihre Benachrichtigungen mit allen Einzelheiten so früh wie möglich einsenden, und zwar an: Journal, Sentinel, and Herald Editorial Department, The Christian Science Publishing Society, One Norway Street, Boston, Massachusetts, USA 02115. Telegrammadresse: Science Boston. Wenn ein Vortrag durch Rundfunk übertragen werden soll, so sollten Name des Senders und Frequenzen der Sendung bei der Benachrichtigung angegeben werden.
Der letzte Termin, zu dem Mitteilungen oder Abänderungen in Mitteilungen die Schriftleitung erreichen sollten, um im deutschen und französischen Herold eingerückt zu werden, ist der 15. des Monats, zwei Monate vor dem Erscheinen der entsprechenden Nummer. Zum Beispiel: Der 15. Januar für die Märznummer.
Vom Schatzmeister Der Mutterkirche
Im Handbuch Der Mutterkirche (Art. VIII Abschn. 13) spricht Mary Baker Eddy über die Kopfsteuer und sagt: „Jedes Mitglied Der Mutterkirche soll jährlich eine Kopfsteuer von nicht weniger als einem Dollar entrichten, die jedes Jahr dem Schatzmeister übermittelt werden soll.“
Die Einzahlungen können jederzeit im Laufe des Jahres, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, erfolgen. Zur Erleichterung dieser Zahlungen gehen jährlich allen Mitgliedern vorgedruckte Formulare zu. Eine Quittung für die übersandte Summe wird nur dann ausgestellt, wenn bei Übersendung des Geldes ausdrücklich darum gebeten wurde. Bitte unterrichten Sie den Schatzmeister von jeder Änderung Ihrer ständigen Adresse.
Auch Beiträge für die Fonds Der Mutterkirche von Mitgliedern und Freunden werden gern entgegengenommen; sie sind direkt an den Schatzmeister in Boston zu senden.
Die deutsche Bundesregierung hat für Westdeutschland und West-Berlin Verfügungen erlassen, nach denen es möglich ist, durch eine Bank oder ein Postamt in Deutschland Geld direkt nach Boston zu überweisen.
Geldüberweisungen sind zu richten an: Roy Garrett Watson, Treasurer, 107 Falmouth Street, Boston, Massachusetts, USA 02115. Erfolgt die Zahlung durch eine Bank, so muß die Bank angewiesen werden, den Betrag an: The First National Bank of Boston, Boston, Massachusetts, USA, zu senden, auf das Konto: The First Church of Christ, Scientist, in Boston, Massachusetts, USA. Man beachte, daß Artikel VIII Abschnitt 13 im Kirchenhandbuch vorschreibt, daß die Kopfsteuer „jährlich. .. nicht weniger als einen Dollar“ betragen soll.
