Der Herold setzt diesen Monat die Serie über Gerechtigkeit fort. Im Mittelpunkt: Kinder. Im Folgenden können Sie lesen, wie sich in verschiedenen Teilen der Welt Menschen für das Wohl von Kindern eingesetzt haben — wie sie für Kinder gebetet, gesorgt und praktische Hilfe geleistet haben.
Wir beginnen mit der Erklärung der Rechte des Kindes, die die Vereinten Nationen 1959 verabschiedeten. Sie basieren auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, berücksichtigen aber besonders die Bedürfnisse der Kinder in aller Welt. Nebenstehend finden Sie Auszüge aus der Erklärung der Rechte des Kindes.
Die Generalversammlung verkündet folgende Erklärung der Rechte des Kindes...:
Grundsatz 1
Das Kind erfreut sich aller in dieser Erklärung enthaltenen Rechte. Ohne jede Ausnahme und ohne Unterscheidung oder Benachteilung durch Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Überzeugung, nationale oder soziale Herkunft, Eigentum, Geburt oder sonstige Umstände, sowohl hinsichtlich seiner selbst wie seiner Familie, hat das Kind auf diese Rechte Anspruch.
Grundsatz 2
Das Kind genießt besonderen Schutz; ihm werden Gelegenheiten und Erleichterungen durch Gesetz und auf andere Weise gegeben, sich gesund und natürlich in Freiheit und Würde körperlich, geistig, moralisch, seelisch und sozial zu entwickeln...
Grundsatz 3
Das Kind hat Anspruch auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit von Geburt an.
Grundsatz 4
Das Kind erfreut sich der Wohltaten der sozialen Sicherheit. Es ist berechtigt, in Gesundheit heranzuwachsen und zu reifen...
Grundsatz 5
Das Kind, das körperlich, geistig oder sozialbehindert ist, erhält diejenige besondere Behandlung, Erziehung und Fürsorge, die sein Zustand und seine Lage erfordern.
Grundsatz 6
Das Kind bedarf zur vollen und harmonischen Entwicklung seiner Person der Liebe und des Verständnisses. Es wächst, soweit irgend möglich, in der Obhut und der Verantwortung seiner Eltern, immer aber in einer Umgebung der Zuneigung und moralischer und materieller Sicherheit auf.. .
Grundsatz 7
Das Kind hat Anspruch auf unentgeltlichen Pflichtunterricht, wenigstens in der Volksschule. Ihm wird eine Erziehung zuteil, die seine allgemeine Bildung fördert und es auf der Grundlage gleicher Möglichkeiten in den Stand setzt, seine Anlage, seine Urteilskraft, sein Verständnis für moralische und soziale Verantwortung zu entwickeln und zu einem nützlichen Glied der menschlichen Gemeinschaft zu werden. Das Beste des Kindes ist der Leitgedanke für alle, die für seine Erziehung und Führung Verantwortung tragen. . .
Grundsatz 8
Das Kind ist in allen Notlagen bei den Ersten, die Schutz und Hilfe erhalten.
Grundsatz 9
Das Kind wird vor Vernachlässigung, Grausamkeit und Ausnutzung jeder Art geschützt. ...
Grundsatz 10
Das Kind wird vor Handlungen bewahrt, die rassische, religiöse oder andere Herabsetzung fördern. Es wird erzogen in einem Geist des Verstehens, der Duldsamkeit, der Freundschaft zwischen den Völkern, des Friedens, weltumspannender Brüderlichkeit und in der Vorstellung, dass seine Kraft und Fähigkeit dem Dienst an seinen Mitmenschen zu widmen sind.
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