Vom Schatzmeister Der Mutter-Kirche
Die jährliche Kopfsteuer der Mitglieder Der Mutter-Kirche ist am 1. Iuni fällig, kann jedoch zu jeder beliebigen Zeit im Laufe des Jahres entrichtet werden. Die Kopfsteuer der im November aufgenommenen Mitglieder wird vom vorhergehenden Iuni, d. h. vom Anfang des Kirchenjahres an berechnet. Wenn der Sender nichts Gegenteiliges vermerkt, so wird ihm der volle eingesandte Betrag als Kopfsteuer für das laufende Jahr gutgeschrieben.
Geldsendungen erbitten wir per Internationale Postanweisung oder Scheck auf Boston oder New York (in den Vereinigten Staaten auch per post office oder express money order; Barsendungen sollten nur in eingeschriebenen Briefen gemacht werden).
Von Namen- und Adressenänderungen wolle man gefl. umgehend Mitteilung machen.
Alle Kopfsteuern sowie Beiträge beliebe man an Adam H. Dickey, Treasurer, 236 Huntington Avenue, Back Bay, Boston, V. S. A., zu adressieren.
Vom Schriftführer Der Mutter-Kirche
Korresondenz bezüglich Mitgliedschaft in Der Mutter-Kirche richte man gefl. an Iohn V. Dittemore, Clerk, 236 Huntington Avenue, Back Bay, Boston, V. S. A.
An gleicher Stelle sind auch die Anmeldeformulare zur Aufnahme in Die Mutter-Kirche erhältlich.
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