Die Wahl von Beamten in den Zweigkirchen der Christlichen Wissenschaft bietet uns eine wertvolle Gelegenheit, den Satzungen gehorsam zu sein, die wir in Artikel XXII, Abschnitt 10 des Handbuchs Der Mutterkirche von Mary Baker Eddy finden. Sie lauten: „In der Christlichen Wissenschaft soll die Verwaltung jeder Zweigkirche ausgesprochen demokratisch sein, und keine Person und keine andre Kirche darf sich in ihre Angelegenheiten mischen.“ Die hier von Mrs. Eddy niedergelegte Form der Demokratie ist nicht die der indirekten Repräsentativ-Verfassung, sondern es ist der Typ der direkten Verfassung, in der jedem Mitglied das Recht zusteht, bei Wahlen von Kirchenbeamten seine persönliche Bevorzugung zum Ausdruck zu bringen. Auf diese Weise bleibt die Fähigkeit, die von Gott verliehene Weisheit widerzuspiegeln, uneingeschränkt gewahrt.
Wie jede Tätigkeit der Zweigkirchen, so muß auch die Wahl der Beamten mit der geistigen Bedeutung von „Kirche“ verknüpft sein, ebenso wie unsere geliebte Führerin die menschliche Einrichtung von Kirche damit verknüpft hat, denn in ihrer Definition von Kirche auf Seite 583 des christliche-wissenschaftlichen Lehrbuchs „Wissenschaft und Gesundheit mit Schlüssel zur Heiligen Schrift“ sagt sie:
„Der Bau der Wahrheit und Liebe; alles, was auf dem göttlichen Prinzip beruht und von ihm ausgeht.
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